BrandenburgMehr Spielraum für Kommunen
Brandenburgs Landesregierung hat jetzt einem Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung und der Neufassung des Standarderprobungsgesetzes zugestimmt. Beide hat Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales, eingebracht. Die Gesetzentwürfe sollen nun dem Landtag zugeleitet werden. „Wir wollen nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch den damit verbundenen Frust der Bevölkerung“, erklärt Stübgen. „Dazu tragen sowohl der Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung als auch die Neufassung des Standarderprobungsgesetzes entscheidend bei. So sind vereinfachte Regeln für Bürgerbegehren, verpflichtende Ortsteilbudgets und die dauerhafte Rechtsgrundlage für Hybridsitzungen der kommunalen Gremien enthalten. Gerade durch die Anpassung letztgenannter Regelung hat das Land Brandenburg eine der modernsten Kommunalverfassungen. Dieser Anspruch gilt auch in Zukunft. Kommunen brauchen den Spielraum, um Maßnahmen zum Bürokratieabbau und gegen den demografischen Wandel aktiv zu testen und attraktiv mitzugestalten.“
Hybridsitzungen sollen möglich bleiben
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung sehe unter anderem vor, dass die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren bereits zu Beginn eines Verfahrens erfolgt – also noch vor der Unterschriftensammlung. Außerdem sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, eine „außergewöhnliche Notlage“ selbst durch Beschluss der kommunalen Gremien feststellen zu können. Damit ist es ihnen beispielsweise weiterhin möglich, Beschlüsse in Video- und Audiositzungen zu fassen. Außergewöhnliche Notlagen können Naturkatastrophen, Unglücke oder eben pandemische Lagen sein. Darüber hinaus sollen auch künftig außerhalb von Notlagen Hybridsitzungen möglich bleiben, sodass kommunale Gremienvertretende an regulären Sitzungen per Audio oder Video teilnehmen können.
Attraktive Gestaltungsräume schaffen
Mit der Neufassung des Gesetzes zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in Kommunen des Landes Brandenburg sowie von landesrechtlichen Zuständigkeitszuweisungen – kurz Standarderprobungsgesetz (BbgStEG) – will die Landesregierung attraktive Spielräume schaffen. Kommunen sollen in der Stellung von Erprobungsanträgen mehr Unterstützung bekommen. Das Antragsrecht sieht außerdem vor, dass kommunale Spitzenverbände stellvertretend für mehrere Mitglieder einen Antrag stellen können. Hinzu komme eine stärkere Eingrenzung der Ablehnungsmöglichkeiten der kommunalen Anträge durch die Ressorts sowie eine angemessene Begleitung und Unterstützung der Erprobung durch das jeweilige Fachressort. Für Kommunen soll es so attraktiver werden, neue Lösungen bei der Aufgabenerfüllung zu erproben. (sib)
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