Freitag, 7. August 2026

SachsenNeue Förderrunde für kommunale Beteiligung

[06.08.2025] Sachsen unterstützt erneut kommunale Beteiligungsprojekte. Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger können bis zum 18. September Förderanträge stellen. Die nächste Informationsveranstaltung zur Antragstellung findet am 19. August digital statt.
Laut einer Fraunhofer-Studie ist Open Data der Schlüssel für noch mehr Bürgerbeteiligung in Kommunen.

Sächsische Kommunen können für Beteiligungsprojekte Landesmittel beantragen.

(Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de)

Bereits seit 2022 fördert der Freistaat Sachsen Beteiligungsprojekte in seinen Kommunen. Im Rahmen von fünf Förderaufrufen konnten bislang 76 Beteiligungsvorhaben in ganz Sachsen mit einem Gesamtvolumen von rund 5,5 Millionen Euro finanziert werden. Nun weist das Sozialministerium darauf hin, dass Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger erneut die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung lokaler Beteiligungsformate zu beantragen.

Die Antragsfrist endet am 18. September 2025, die Anträge müssen über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht werden. „Auf allen politischen Ebenen zeigt sich immer wieder, wie wichtig eine frühzeitige sowie umfassende Einbeziehung der Bevölkerung bei politischen Entscheidungen ist. Deshalb möchten wir über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung nachhaltige Strukturen für Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung in unseren sächsischen Kommunen aufbauen“, betont Demokratieministerin Petra Köpping.

Mittel für Einzelvorhaben oder Beteiligungsstrukturen

Kommunen können je nach Umfang ihres geplanten Beteiligungsformats eine Förderung für die Umsetzung kleinerer Einzelvorhaben oder im Rahmen der Förderbausteine „Modellkommune Bürgerbeteiligung“ und „Bürgerkommune“ den Aufbau nachhaltiger Beteiligungsstrukturen beantragen. Zivilgesellschaftliche Träger können über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung eine bis zu zweijährige Förderung von lokalen Beteiligungsvorhaben beantragen. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung. Es können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das Sozialministerium Sachsen am 19. August eine digitale Informationsveranstaltung an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum aktuellen Förderaufruf besteht im Verlauf der Veranstaltung auch die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen (Anmeldung erforderlich)





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