Donnerstag, 15. Mai 2025

BremenOrdnungsdienst wird digitaler

[27.02.2024] Der Ordnungsdienst der Freien Hansestadt Bremen nutzt jetzt die Anwendung pmOWI als App. Die Außendienstkräfte können Daten damit schnell erfassen und an gesicherte Server übermitteln.

Seit Jahresbeginn 2024 sind die Teams des Bremer Ordnungsdiensts mit einer neuen Software auf ihren Smartphones ausgestattet. Das Programm pmOWI von Anbieter GovConnect, das als App installiert ist, und eine besonders gesicherte Datenverbindung sorgen dafür, dass die Außendienstkräfte Daten schnell und sicher erfassen und an gesicherte Server übermitteln können. Das teilt der Innensenat der Freien Hansestadt jetzt mit. Die Vorteile lägen auf der Hand: Die neuen Funktionen der Software ermöglichen das elektronische Bezahlen, beschleunigen den Vorgang und entlasten die mobilen Teams des Ordnungsdiensts wie auch die Bußgeldstelle. Darüber hinaus unterstützt die App bei der Einteilung der täglichen Einsatz-Teams. Auch zahlreiche Auswertungs- und Statistikfunktionen sind enthalten: So können etwa die tägliche Zahl der erfassten Ordnungswidrigkeiten oder durchgeführte Kontrollen nach zeitlicher und regionaler Häufigkeit erfasst werden.
Die technische Neuerung hat auch Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, heißt es in der Pressemeldung. Noch in diesem Halbjahr stehe eine weitere Neuerung an: Die Teams des Ordnungsdiensts werden dann den digitalen Verwarnungsbeleg über einen mobilen Drucker ausdrucken und den Betroffenen überreichen. Diese können den darauf enthaltenen QR-Code mithilfe ihres Smartphones einscannen und das Verwarngeld direkt online bezahlen.
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts hat laut Innensenat bereits gute Erfahrungen mit der Software gemacht. Seit Anfang 2022 wird mit dieser App das Beweisfoto von dem falsch abgestellten Fahrzeug zu jedem Bußgeldvorgang automatisch an die Bußgeldstelle übermittelt. Somit hat die digitale Lösung das Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt. Zuvor mussten diese Bilder beim Außendienst gesondert angefordert werden, um Auskünfte für Bürgerinnen und Bürgern erteilen zu können oder Entscheidungen in der Sachbearbeitung zu treffen.





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