Dienstag, 14. April 2026

GüterslohEfA-Leistung „Aufenthalt Digital“ eingeführt

[06.10.2025] Die Stadt Gütersloh stellt eine neue EfA-Leistung in ihrem Bürgerportal zur Verfügung: Mit „Aufenthalt Digital“ soll der Weg zum Aufenthaltstitel erleichtert werden.
Einführung Aufenthalt digital in Gütersloh

Die Stadt Gütersloh hat die EfA-Leistung „Aufenthalt Digital“ eingeführt.

v.l.: Anna-Lena Hoffmann, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Digitalisierung und Geoinformation; Claudia Wiegelmann, Leiterin des Fachbereichs Bürger- und Ausländerangelegenheiten; Jörg Braaksma, Leiter der Ausländerbehörde; Carsten Schlepphorst, Beigeordneter für die Bereiche Digitalisierung, IT, Personal, Organisation und Feuerwehr

(Bildquelle: Stadt Gütersloh)

Mit dem neuen Onlinedienst „Aufenthalt Digital“ können Bürgerinnen und Bürger in Gütersloh ab sofort zahlreiche Anträge rund um ihren Aufenthalt schnell und unkompliziert online stellen. Damit ist nach Angaben der nordrhein-westfälischen Kommune ein weiteres Projekt im Rahmen des bundesweiten EfA-Prinzips vom städtischen Fachbereich Digitalisierung und Geoinformation gemeinsam mit dem Fachbereich Bürger- und Ausländerangelegenheiten umgesetzt. „Mit diesem Angebot schaffen wir einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger: weniger Bürokratie, mehr Service, schneller Zugang zu wichtigen Leistungen – und das rund um die Uhr“, betont Carsten Schlepphorst, Beigeordneter für die Bereiche Digitalisierung, IT, Personal, Organisation und Feuerwehr.

Über das neue Portal lassen sich unter anderem Anträge auf Aufenthaltstitel für Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug digital einreichen. Auch Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, für Geflüchtete aus der Ukraine oder die Niederlassungserlaubnis können online beantragt werden. Ergänzt wird das Angebot nach Angaben der Kommune durch die Möglichkeit, aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen zu ändern, Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnisse für Asylbewerber und Geduldete zu beantragen oder Daten für den Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien zu übermitteln. Ein besonderer Vorteil: Die Antragsstrecken stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. „Gerade für Menschen, die neu in Deutschland ankommen, ist das ein großer Schritt, um Hürden abzubauen und eine faire Teilhabe zu ermöglichen“, erklärt Anna-Lena Hoffmann, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Digitalisierung und Geoinformation.

Für die Antragstellenden bedeutet der neue Service vor allem Zeitersparnis, so die Stadt Gütersloh Anträge können unabhängig von Öffnungszeiten jederzeit und von überall aus gestellt werden. Durch die digitale Übermittlung werde zudem die Bearbeitung in der Verwaltung beschleunigt. „Für uns in der Ausländerbehörde bedeutet das auch: weniger Papier, klarere Abläufe und damit mehr Zeit für die persönliche Beratung, wo sie wirklich gebraucht wird“, ergänzt Jörg Braaksma, Leiter der Ausländerbehörde.





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