Montag, 30. Juni 2025

REPORTSchornsteinfeger in Nürnberg

[01.02.2010] Wer in Nürnberg ein Gewerbe anmelden will, kann dies ab sofort auch via Internet tun. Mit ihrem EAP-Portal setzt die fränkische Metropole bereits Stufe 1+ der EU-Dienstleistungsrichtlinie um. Kommune21 hat die elektronische Workflow-Plattform der Stadt live getestet.

In Nürnberg kann ein Gewerbe seit Kurzem auch auf elektronischem Wege angemeldet werden (wir berichteten). Bei der Realisierung der Workflow-Plattform hat die fränkische Stadt mit der Datenzentrale Baden-Württemberg zusammengearbeitet. Auch die Software kommt aus dem Ländle, von der Firma cit. Allein das ein Grund für unsere Redaktion, die Nürnberger Plattform zu erproben. Die Aufgabe nehme ich zwar gerne an, stoße aber bereits bei der Registrierung auf die erste Hürde. Das fängt ja gut an, denke ich, nachdem auf die Eingabe meiner Daten eine Fehlermeldung folgt. Der Grund liegt allerdings nicht bei der Stadt Nürnberg. Die elektronische Workflow-Plattform ist bislang nur für die Webbrowser Internet Explorer und Firefox freigegeben, nicht aber für Safari. Zugegebenermaßen ist der Browser von Apple in Verwaltung und Wirtschaft auch (noch) nicht so verbreitet wie in der Medienwelt.
Nach meinem Umstieg auf Firefox erhalte ich aber innerhalb kürzester Zeit die Rückmeldung über die erfolgreiche Registrierung. Ausgestattet mit E-Mail-Adresse und selbstgewähltem Passwort kann ich mich nun anmelden und lande in einem geschützten personalisierten Bereich der Plattform. Ein grüner Infokasten weist mich darauf hin, dass ich nun elektronische Anträge an die Verwaltung stellen kann. Dabei kann ich entweder ein „Neues Vorhaben“ starten oder in den Ordnern „Laufende Vorgänge“ und „Abgeschlossene Vorgänge“ den aktuellen Verfahrensstand abrufen. Letzteres entspricht einer Dokumenten-Ablage auf dem PC, ist aber kein Dokumenten-Safe, wie er etwa auf dem baden-württembergischen Landesportal service-bw zur Verfügung steht.

Ausfüllen mit Assistent

Bevor sich Dokumente in den abgeschlossenen Vorgängen befinden können, muss erst einmal ein Antrag gestellt werden. Deshalb klicke ich auf „Neues Vorhaben“. Eine neue Seite öffnet sich und der Ausfüllassistent fragt mich, ob ich ein Gewerbe an-, um- oder abmelden will, eine Gewerberegisterauskunft einholen möchte oder ob mein Anliegen in der Liste nicht erscheint. Die Gewerberegisterauskunft wurde laut Silke Abel, Projektleiterin für die IT-Umsetzung der EU-DLR, in das Portal aufgenommen, weil die Stadt Nürnberg hier hohe Fallzahlen bei inländischen Unternehmen verzeichnet. Und die fränkische Metropole will – entgegen den Vorgaben des bayerischen EAP-Gesetzes – explizit auch Inländer bedienen. Ich entscheide mich für eine Gewerbeanmeldung und klicke auf „weiter“. Auf einer neuen Seite werde ich gefragt, ob es sich um eine Neugründung, die Gründung einer Niederlassung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens handelt. Danach ist anzugeben, um welche Tätigkeit es geht. Aus der Liste mit 152 Tätigkeiten wähle ich Schornsteinfeger aus und werde anschließend nach Rechtsform und Mitarbeitern gefragt und ob das Unternehmen als Nebenerwerb betrieben werden soll.
Auf einer neuen Seite müssen anschließend die persönlichen Daten eingetragen werden. In einer späteren Ausbaustufe soll es möglich sein, dass die Stammdaten, die auf der Startseite über „Profil bearbeiten“ eingegeben werden können, automatisch in alle relevanten Formulare übernommen werden. Die Frage nach dem Ort meiner Niederlassung irritiert mich. Silke Abel klärt mich auf: „Bislang kann natürlich nur Nürnberg ausgewählt werden. Wir haben das Feld aber schon angelegt, da wir einen Mandanten auch für andere Kommunen in der Metropolregion oder in Bayern anbieten möchten.“ Nachdem erneut die Rechtsform abgefragt wurde und optional das Geschäftszeichen des Antrags eingetragen werden konnte, kann man wählen, ob der EAP in Anspruch genommen oder direkt die zuständige Stelle kontaktiert werden soll. Ich entscheide mich für den EAP und bekomme eine Checkliste der benötigten Unterlagen angezeigt. Im Falle des Schornsteinfegers sind es ein Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer und ein Identitätsnachweis, die beide auf die Plattform hochgeladen werden können. Der Antrag auf Gewerbeanmeldung, der sich als PDF-Dokument öffnet, kann am PC ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Zumindest theoretisch. Denn bei mir schwächelt Firefox und das PDF-Dokument kann ich erst elektronisch einreichen, nachdem ich auf den Internet Explorer umgestiegen bin. Auch die Versandaufforderung für die Gewerbeanmeldung öffnet sich als PDF-Formular, über das ich bestätigen muss, dass ein Papierdokument mit Unterschrift nachgereicht wird. Laut Silke Abel vom städtischen E-Government-Büro soll dieser Medienbruch mit Einführung der elektronischen Signatur bis spätestens Anfang 2011 entfallen. Und auch das PDF-Formular „Zahlungsaufforderung Bearbeitungsgebühr“, das die Bankverbindung für die Überweisung enthält, soll entfallen. Bis Mitte 2010 ist geplant, für Inländer das elektronische Lastschriftverfahren und für Ausländer die Zahlung mit Kreditkarte samt direkter Verbuchung in SAP anzubieten.

Alles im grünen Bereich

Wenn alle Unterlagen ausgefüllt und hochgeladen sind, was jeweils durch einen grünen Haken symbolisiert wird, kann durch Klicken des Buttons „Jetzt einreichen“ das Prozedere bei der Stadt angestoßen werden. Der EAP Nürnberg ist für die grobe Prüfung der Unterlagen zuständig. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, erhält der Antragsteller eine E-Mail. Aus Sicherheitsgründen wird darin in Form eines standardisierten Textes lediglich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen unvollständig sind. Genaueres erfährt der Antragsteller nach dem Login auf der Workflow-Plattform. Statt des grünen Hakens wird in der Checkliste nun ein Retour-Pfeil samt der Rückfrage des EAP angezeigt. Der Einheitliche Ansprechpartner hat darüber hinaus die Möglichkeit, über ein fallbezogenes Postfach auf der Plattform mit dem Antragsteller Kontakt aufzunehmen. Nach Prüfung durch den EAP wird die Gewerbeanzeige zur weiteren Bearbeitung an das Ordnungsamt Nürnberg geleitet. Hier entsteht nach Angaben von EU-DLR-Projektleiterin Silke Abel ein weiterer Medienbruch, da die zuständigen Stellen nicht direkt auf der Workflow-Plattform arbeiten. Nach den von der Stadt Nürnberg für die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung veranschlagten drei Tagen erhält der Antragsteller dann hoffentlich eine E-Mail, die ihn darauf hinweist, dass die Ergebnisse auf der Workflow-Plattform bereitstehen. Viele grüne Häkchen und die Statusanzeigen „freigegeben“ vom EAP und „erledigt“ vom Ordnungsamt Nürnberg weisen darauf hin, dass die elektronische Gewerbeanmeldung erfolgreich war.
Übrigens: Wer das Prozedere ohne Registrierung durchspielen möchte, kann dies mit dem Was-wäre-wenn?-Leitfaden tun, der über das EAP-Portal der Stadt Nürnberg abrufbar ist. Dabei werden alle eben beschriebenen Schritte durchlaufen, lediglich die Eingabe der persönlichen Daten entfällt. Am Ende kann eine PDF-Datei heruntergeladen werden, die alle wichtigen Informationen, Kontaktdaten sowie benötigte Unterlagen auflistet.
Etwa ein Jahr werde es dauern, meint Silke Abel, bis die Nutzerzahlen steigen. Bis dahin ist dann vielleicht auch eine fehlerfreie Nutzung mit allen Browsern möglich, sind die Medienbrüche weitgehend verschwunden und die Kinderkrankheiten kuriert. Der geringe Zeitaufwand nämlich und die bequeme Erledigung via gesicherter Internet-Verbindung sind durchaus überzeugend.





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