BremenUmsetzung von Online-Anträgen

Hansestadt Bremen setzt mit Unterstützung von Dataport auf cit intelliForm.
(Bildquelle: bloodsugarmagic GmbH & Co. KG)
Die Hansestadt Bremen hat jetzt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters Dataport digitale Anträge im Kontext von Baustelleneinrichtungen mit cit intelliForm umgesetzt. Dies berichtet cit, Spezialist für E-Government und formularisierte Prozesse. cit intelliForm sei dabei Bestandteil der Plattform-Online-Service-Infrastruktur von Dataport, die Basiskomponenten wie Authentifizierung, Postfach oder Payment übergreifend zur Verfügung stellt.
Mit dem Antrag auf Sondernutzung könnten Personen oder Firmen eine Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers, von Baumaterial, Bauzäunen oder Ähnlichem auf öffentlichem Grund beantragen. Über den gleichen Dienst könnten auch Verlängerungsanträge gestellt werden. Weiterhin sei der Antrag zur Herstellung einer Baustellenüberfahrt digitalisiert worden. Er werde benötigt, wenn die Zufahrt auf ein Baustellengrundstück mit Baufahrzeugen von der Straße aus nur über einen öffentlichen Radweg, Gehweg oder Grünstreifen erfolgen kann.
Beide Antragsarten werden über assistentengestützte Formulare mit cit intelliForm erstellt und an die zuständige Behörde eingereicht. Besonders großer Wert sei dabei auf eine ansprechende Benutzerführung gelegt worden, um zum einen dem Antragstellenden die Arbeit so einfach wie möglich zu machen und zum anderen für eine hohe Qualität der eingehenden Anträge zu sorgen.
So bekämen die Antragstellenden nur die Felder angezeigt, die für ihr jeweiliges Anliegen relevant sind, und würden beim korrekten Ausfüllen unterstützt. Beispielsweise erscheine eine Drop-Down-Liste mit Straßennamen, sobald die ersten Buchstaben der entsprechenden Straße eingegeben wurden. Wurden Felder beim Ausfüllen vergessen, werde eine Fehlermeldung ausgegeben. Durch die Hilfeseiten sei rasch ersichtlich, welche ergänzenden Unterlagen zu dem Antrag digital eingereicht werden müssen. Zudem könne das Ausfüllen der Anträge jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Die Anträge könnten bequem über den PC oder ein mobiles Endgerät ausgefüllt und medienbruchfrei an das zuständige Amt geschickt werden – der Postweg entfalle. Für die Behörden erübrige sich das Einscannen postalisch eingereichter Anträge. Durch die enge Führung der Nutzenden sei die Vollständigkeit der Anträge inklusive der notwendigen Anlagen nun gewährleistet. Die digitale Form verbessere die Lesbarkeit im Vergleich zu mit der Hand geschriebenen Formularen. So könnten lästige Rückfragen in der Bearbeitung vermieden werden und die Bescheiderstellung zügiger erfolgen. Die Verwaltung und Antragsteller profitierten beide von der schnelleren und effizienteren Bearbeitung.
„Diese Beispiele zeigen, wie die Digitalisierung schnell einen deutlichen Mehrwert für die Verwaltung sowie Unternehmen und Bürger schaffen kann“, erklärt Klaus Wanner, geschäftsführender Gesellschafter und Experte für E-Government bei cit. „Auf einer geeigneten E-Government-Plattform ist es möglich, unkompliziert alle Arten von Online-Anträgen – von sehr einfach bis komplex – in rascher Folge umzusetzen. Und diese Geschwindigkeit braucht es, um bis zum Inkrafttreten des OZG die geforderte Zahl an Dienstleistungen digitalisiert zu bekommen.“ (th)
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