BrandenburgZweckverband Digitale Kommunen startet
Am 9. April 2020 wurde der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg gegründet, initiiert vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg (StGB). Die kommunalaufsichtlich vom Ministerium des Innern und für Kommunales genehmigte Vereinbarung über die Verbandssatzung wurde einen Tag vorher im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekannt gemacht, informiert der StGB. Die Verbandsmitglieder hätten damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen IT-Zweckverband geschafft.
Die konstituierende Verbandsversammlung soll am 20. Mai 2020 in der Stadt Hohen Neuendorf stattfinden. Neben den 20 Gründungsmitgliedern sollen bereits diesen Monat weitere Mitglieder dem Verband beitreten. Im Rahmen der Verbandsversammlung stehe die Aufnahme der folgenden sechs kommunalen Mitglieder, die den Beitritt bereits beschlossen haben, durch Beschluss einer Änderungssatzung zur Verbandssatzung auf der Tagesordnung: Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Amt Lindow (Mark), Amt Niemegk, Gemeinde Heideblick, Gemeinde Panketal und Stadt Altlandsberg. Ihren Beitritt würden zudem vier weitere Kommunen vorbereiten: die Stadt Fürstenberg (Havel), die Gemeinde Märkische Heide, die Stadt Bernau bei Berlin sowie die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.
Lösungen zur OZG-Umsetzung
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg soll alle klassischen Aufgaben eines kommunalen IT-Dienstleisters übernehmen. Laut StGB wird er mittels Schnittstellen und Standardisierung zudem Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) schnell, zuverlässig und nutzerorientiert anbieten können. Dafür werde der Eigenbetrieb der Stadt Cottbus, das Kommunale Rechenzentrum Cottbus (KRZ Cottbus), in eine für alle Kommunen offene kommunal getragene Struktur des Zweckverbands überführt.
Die Gründungsmitglieder haben im März und Juni 2019 im Rahmen entsprechender Befragungen zur Erhebung des Bedarfs an IT-Leistungen bekundet, welchen Aufgaben sich der Zweckverband vordringlich annehmen soll. Unter den momentan priorisierten Aufgaben seien beispielsweise die Beratung im Bereich E-Government, IT-Strategie sowie IT-Sicherheit, die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems, die Aus- und Fortbildung im Bereich der kommunalen Fachverfahren und das Gewähren von Unterstützungsleistungen im Bereich des Datenschutzes.
Kein Kontrahierungszwang
Nach der Umsetzung der prioritären Bedarfe könnten die Verbandsmitglieder alle gemäß Verbandssatzung festgelegten Leistungen beim Zweckverband abrufen sowie die Durchführung weiterer Aufgaben priorisieren. Dabei sollen die Verbandsmitglieder nach dem Cafeteria-Prinzip alle kommunalen IT-Dienstleistungen des Zweckverbands ganz oder teilweise in freier Entscheidung nutzen können; es gibt nach Angaben des StGB keinen Kontrahierungszwang. Durch den Abschluss von Rahmenverträgen und gemeinsamen Ausschreibungen sollen im Zweckverband Synergieeffekte genutzt werden. Auch für Nichtmitglieder sollen die elektronischen Personenstandsregister zuverlässig beim Zweckverband weitergeführt werden.
Muster-Beschlussvorlagen für Beitrittsbeschlüsse und Tagungsorte für Regionalveranstaltungen zur Vorstellung des Leistungsangebots des Zweckverbands können in der Geschäftsstelle abgerufen beziehungsweise gemeldet werden.
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