Montag, 10. August 2026

DarmstadtBürgerbeteiligung mit Leitlinien

[25.02.2015] Der Darmstädter Magistrat hat Leitlinien zur Bürgerbeteiligung beschlossen. Damit soll die kommunale Beteiligungskultur gestärkt werden. An der Erarbeitung konnten die Bürger selbst mitwirken.
Leitlinien gestalten die Bürgerbeteiligung in Darmstadt.

Leitlinien gestalten die Bürgerbeteiligung in Darmstadt.

(Bildquelle: Straßencafé am Luisenplatz I Alex Deppert)

In Darmstadt hat der Magistrat jetzt die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (wir berichteten) beschlossen. „Mit der Verabschiedung der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die kommunale Bürgerbeteiligungskultur in Darmstadt langfristig gestärkt“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen und Vorhaben der Stadt ist uns ein zentrales Anliegen. Allen Menschen, die in Darmstadt leben oder arbeiten, soll künftig noch qualitätsvoller als bisher die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Teilhabe gegeben werden, unabhängig von Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft, Alter, Bildung, Behinderung, Religion und Einkommen.“ Wie die hessische Kommune meldet, sind in den Leitlinien Rahmenregelungen zum Anwendungsbereich, zum Ablauf und zur Durchführung von Bürgerbeteiligungen, zur Erstellung von Bürgerbeteiligungskonzepten und zur Entscheidung über Beteiligungen festgeschrieben. Die Leitlinien werden auf städtische Vorhaben angewendet, die in der Zuständigkeit von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat liegen und in eine Vorhabenliste aufgenommen werden. Mit der Vorhabenliste will die Stadt einen öffentlich zugänglichen Plan vorlegen. Er soll es allen Bürgern ermöglichen, sich über geplante Vorhaben in Darmstadt zu informieren, um auf dieser Basis eine Bürgerbeteiligung anregen zu können. Zur weiteren fachlichen Begleitung, für die Moderation des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung und die Beratung bei der Umsetzung der Leitlinien wird laut der Meldung ein externer Dienstleister beauftragt. In den Leitlinien wird außerdem der Aufbau einer Tandemstruktur aus Verwaltung und externem Träger empfohlen. Diese Koordinations- und Servicestelle soll als zentrale Anlaufstelle für die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung dienen. Zu ihren Aufgaben gehört etwa die Pflege der Vorhabenliste, die Bearbeitung von Anregungen zur Bürgerbeteiligung, die methodische Unterstützung der Verwaltung und die Begleitung der Evaluation von Bürgerbeteiligungsprojekten. Geplant ist außerdem, regelmäßig einen Bürgerbeteiligungsbericht vorzulegen. Die Leitlinienentwicklung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung ist im Internet dokumentiert. Während der Entwicklungsarbeit wurden sechs Sitzungen des Arbeitskreises, drei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine Offenlage des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Online-Kommentierung durchgeführt. In allen Prozessphasen sind die Protokolle veröffentlicht worden.





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