Donnerstag, 30. Oktober 2025

MelderechtBundesweit vereinheitlicht

[02.11.2015] Das neue Bundesmeldegesetz kommt nicht nur Bürgern und Verwaltung zugute. Auch die Wirtschaft wird um Kosten in Höhe von rund 117 Millionen Euro entlastet.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird nicht nur für Bürger der Gang zum Amt erleichtert.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird nicht nur für Bürger der Gang zum Amt erleichtert.

(Bildquelle: creativ collection Verlag)

Gestern (1. November 2015) ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit gilt laut dem Bundesministerium des Innern (BMI) erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Dank des neuen Gesetzes kann künftig bei der Anmeldung im Bürgeramt ein vorausgefüllter Meldeschein zur Verfügung gestellt werden. Auch Hotelmeldescheine lassen sich an der Rezeption den Gästen vorausgefüllt zur Unterschrift vorlegen. Wieder eingeführt wurde die Beteiligung des Vermieters bei der Anmeldung im Bürgeramt. Das soll Scheinanmeldungen vermeiden helfen, die laut BMI nach der Abschaffung im Jahr 2002 vermehrt aufgetreten sind. Künftig werden im Melderegister das Sperrkennwort und die Sperrsumme des neuen Personalausweises (nPA) gespeichert. Hat ein Bürger seinen nPA verloren und das Sperrkennwort vergessen, kann er Kennwort und Sperrsumme jetzt auch nach einem Umzug direkt bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde erfragen. Außerdem sind die Melderegister der Kommunen untereinander besser elektronisch vernetzt. Insbesondere länderübergreifende Abfragen von Meldedaten zu unterschiedlichen behördlichen Zwecken sollen nun schneller und einfacher elektronisch erfolgen. Datenschutz und Auskunftsrechte für Bürger hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Meldedaten werden laut BMI erheblich verbessert: Melderegisterauskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Andere gewerbliche Verwendungen von Melderegisterauskünften unterliegen einer strengen Zweckbindung. Auch die Wirtschaft wird durch das neue Gesetz entlastet. Laut BMI entfallen dadurch Bürokratiekosten von rund 117 Millionen Euro pro Jahr. Ein bundeseinheitliches Melderegister wird laut der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin mit dem neuen Gesetz aber nicht geschaffen: Die Länder behalten ihre bisherigen dezentralen Melderegister auf Ortsebene sowie gegebenenfalls bestehende zentrale Meldedatenbestände. Der Deutsche Städtetag begrüßt die neuen Vorschriften (wir berichteten).





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