FachverfahrenDigitales Ordnungsamt

Mit digitalen Lösungen lassen sich Ordnungswidrigkeiten für alle Beteiligten einfacher bearbeiten.
(Bildquelle: sanimaflorapicsstock/123rf.com)
Aufgrund von stetig neuen Anforderungen durch Gesetze sowie aufgrund der Corona-Pandemie stoßen Verwaltungen auch bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an ihre Grenzen. Moderne Software hilft dabei, den manuellen Aufwand durch einen hohen Automatisierungsgrad des Verfahrens zu reduzieren und Verwaltungen zu entlasten.
Bei der Software-Lösung pmOWI der Firma GovConnect wird beispielsweise durch die Online-Anhörung eine medienbruchfreie Kommunikation gewährleistet. Zeugenfragebögen und Anhörungen können von den Betroffenen mithilfe eines persönlichen Zugangscodes online beantwortet werden. Die Sachbearbeitung wird automatisch über eine Wiedervorlage informiert und kann die Daten direkt in den Vorgang übernehmen.
Mit dem Modul Online-Firmenzugang in pmOWI wird registrierten Firmen die Möglichkeit gegeben, die Fahrzeugführer-Anfragen gesammelt zu bearbeiten und online an die Bußgeldstelle zu senden. Zudem sind mit dem Modul Gebührenverfahren Vorgänge rund um eine Kfz-Umsetzung, also eine Abschleppmaßnahme oder Fahrzeugsicherstellung, einfach zu bearbeiten. Der Gesetzgeber hat mit Paragraf 17 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zur Höhe der Geldbuße und Paragraf 29a OWiG zur Einziehung des Wertes von Taterträgen Möglichkeiten geschaffen, den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen, den jemand mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit erzielt hat. Dieser Vorgang kann durch das Modul Einziehung in pmOWI oder die Lösung pmEinziehung von GovConnect hochautomatisiert abgewickelt werden.
Vorlagen in zahlreichen Sprachen
Bei ausländischen Speditionen bietet es sich an, mit Informationsschreiben in der Landessprache ein Bewusstsein für das begangene Vergehen zu schaffen. In pmEinziehung stehen dazu Vorlagen in zahlreichen Sprachen zur Verfügung. Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise die nicht bestimmungsgemäße Entsorgung von Sperrmüll oder Verstöße gegen Corona-Verordnungen, können ebenfalls in pmOWI bearbeitet und auch mit der pmOWI-App mobil erfasst werden. Dazu steht ein Katalog mit über 800 bundesrechtlichen Tatbeständen und einer Vielzahl von landesrechtlichen Vorschriften zur Verfügung. Bei Bedarf können diese individuell an die örtlichen Vorschriften und Satzungen angepasst und erweitert werden.
Die pmOWI-App erlaubt es, Zuwiderhandlungen intuitiv und schnell über mobile Endgeräte zu erfassen. Um Tippfehler zu vermeiden, können Kfz-Kennzeichen direkt über die App eingescannt werden. Mithilfe einer verschlüsselten und sicheren Übertragung erscheinen die Daten sofort im Innendienst und können von dort zu einem beliebigen Zeitpunkt automatisiert an ein Fachverfahren übergegeben werden. Die App kann sowohl mit pmOWI als auch mit anderen am Markt verfügbaren OWI-Fachverfahren gekoppelt werden. Gemeinden, die aufgrund von verhältnismäßig wenigen Fällen kein Fachverfahren einsetzen, können die App dennoch nutzen.
Parkgebühr mit Mobiltelefon bezahlen
Immer mehr Kommunen bieten zudem das Handy-Parken an. Dabei können Autofahrer auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen die Parkgebühr mit ihrem Mobiltelefon bezahlen. Die pmOWI-App bietet Online-Schnittstellen zum mobilen Datenabgleich mit diesen Systemen. Die Verkehrsaufsicht erhält dadurch nach Eingabe des Fahrzeugs sofort Auskunft darüber, ob die Parkgebühr bereits bezahlt wurde, und ob diese Buchung gültig oder abgelaufen ist. Eine zeitaufwendige telefonische Rücksprache mit dem Fachamt, die Nutzung einer externen Anwendung oder die nachträgliche Einstellung erfasster Fälle im Innendienst entfallen somit.
Ergänzend unterstützt ein integriertes Auftrags- und Meldungsmanagement die kommunalen Ordnungs- und Ermittlungsdienste bei der Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von Aufträgen und Meldungen. Die Mitarbeiter können alle Kontrollen und Tätigkeiten protokollieren. Darüber hinaus ist es möglich, in Zeiten einer Pandemie Kontakt-, Ansammlungs- und Zusammenkunfts- sowie Betretungsverbote zu überwachen. Außerdem lassen sich Verstöße vor Ort erfassen und bei der Speicherung automatisch per E-Mail an die zuständige Stelle weiterleiten.
Eine integrierte Terminfunktion bietet Mitarbeitern im Ordnungsdienst die Möglichkeit, Aufgaben und Falldaten auf Wiedervorlage zu legen. Fällige Aufgaben werden auf dem Gerät zur Erinnerung angezeigt. Darüber hinaus kann der Innendienst anfallende Tätigkeiten gezielt Mitarbeitern im Außendienst zur Bearbeitung zuschicken. Auf diese Weise können unter anderem Hotspot-Kontrollen, die Überprüfung von Spielplätzen oder ähnliche Team-Aufgaben von den zuständigen Mitarbeitern entgegengenommen und bearbeitet werden.
Optional Standortdaten ermitteln
Zur Visualisierung von Tat- und Feststellungsorten können optional Standortdaten ermittelt und zusammen mit den erfassten Daten an das Amt übertragen werden. Damit lassen sich bei Bedarf auch schwer zugängliche Orte, zum Beispiel bei Müllablagerung in Waldstücken, in einer Kartenansicht eindeutig lokalisieren. Bei der Polizei werden die GovConnect-Lösungen ebenfalls eingesetzt: Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin zählt mit jährlich mehr als vier Millionen Verwarnungs- und Bußgeldfällen bei etwa 300 Mitarbeitern zu den größten Kunden von pmOWI. In Kooperation mit dem städtischen Ordnungsdienst nutzt seit 2019 außerdem die Ortspolizeibehörde Bremerhaven die pmOWI-App, um neben Parken im Halteverbot auch Zuwiderhandlungen wie Rotlichtverstöße, Handy am Steuer oder Fahren ohne Sicherheitsgurt alternativ zum Datenerfassungsbeleg elektronisch zu erfassen.
Um den Bürgern ein durchgängiges E-Government anzubieten, kann auch eine Bezahllösung wie pmPayment an die Lösungen pmOWI, Online-Anhörung, pmEinziehung und pmOWI-App angebunden werden. Zum einen werden der Komfort und die Flexibilität aufseiten des Bürgers erhöht und zum anderen die Voraussetzungen für eine effiziente Verarbeitung aufseiten der Verwaltung geschaffen.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe August 2020 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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