Mittwoch, 24. Dezember 2025

Offenbach / OsnabrückKreise digitalisieren das Bauwesen

[15.10.2020] In den Kreisen Offenbach und Osnabrück laufen Baugenehmigungsverfahren nun digital ab. Das virtuelle Bauamt sichert so trotz Corona-Pandemie die Arbeitsfähigkeit der Bauaufsichtsbehörden.

Beim Kreis Offenbach in Hessen wird das Baugenehmigungsverfahren seit Januar ausnahmslos digital durchgeführt. Das berichtet jetzt die Unternehmensgruppe ITEBO. Auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sei das virtuelle Bauamt ITeBAU (wir berichteten) erfolgreich im Einsatz und sichere die Arbeitsfähigkeit der Bauaufsichtsbehörden trotz Corona-Pandemie. Die hessische Bauordnung (HBO) habe dafür die Weichen gestellt: Nach § 62 (5) der HBO kann die Bauaufsichtsbehörde bestimmen, dass ausschließlich das elektronische Verfahren zu nutzen ist. Eva-Maria Schumacher, Fachdienstleiterin bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach, freut sich, dass nach erfolgreicher Erprobungsphase Anfang des Jahres „der Schalter umgelegt werden konnte“ und Bauanträge nur noch digital angenommen und bearbeitet werden. Eine große Unterstützung waren dabei Tutorials und Trainingsvideos, die auf Anregung des Kreises Offenbach erstellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurden, informiert ITEBO. Der Dienstleister habe den Antragstellern und beteiligten Fachdienststellen direkten Support geleistet.

Keine Einschränkungen durch Corona

Ähnlich sehe es beim Landkreis Osnabrück in Niedersachsen aus. Hier sei die analoge Antragstellung zwar noch möglich, aber nach dem Leitsatz ‚digital first‘ würden über 70 Prozent der Bauanträge inzwischen digital gestellt, berichtet Arndt Hauschild, Fachdienstleiter Planen und Bauen beim Landkreis Osnabrück. „Durch Infoveranstaltungen, aktive Ansprache der Entwurfsverfassenden und das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gelungen, die Antragsteller vom Nutzen des digitalen Verfahrens zu überzeugen“, berichtet Hauschild. „Ein weiterer Vorteil besteht in der Verfahrenstransparenz. Bauherren und Architekten können den Verfahrensstand sowie die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden einsehen und entsprechend reagieren. So hat die Corona-Pandemie zu keinen Einschränkungen bei der Antragstellung und Bearbeitung der Bauanträge geführt, da auch eine Bearbeitung im Homeoffice möglich ist.“

Hohe Nachfrage

Das virtuelle Bauamt ITeBAU ist laut ITEBO überwiegend bei Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie bei einem Kunden in Baden-Württemberg im Einsatz. „Die aktuell hohe Nachfrage ergibt sich vor allem aus den Anforderungen des OZG und wird zusätzlich durch die Corona-Pandemie verstärkt“, berichtet Gero Illemann, verantwortlicher Projektleiter bei der ITEBO-Unternehmensgruppe. „Uns geht es darum, nicht nur digitale Anträge anzunehmen, sondern insbesondere auch die digitale Weiterbearbeitung sicherzustellen. Wesentlicher Bestandteil des virtuellen Bauamts ist eine internetbasierte Kollaborationsplattform, auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten entsprechend ihrer Rechte zugreifen und so die Unterlagen bearbeiten können. Diese kann dann um verschiedene Module, zum Beispiel die digitale Antragstellung nach dem OZG erweitert werden.“

Umfassende Beratung

„Dabei sind wir nicht an unsere Lösung gebunden, sondern können auch die anderer Hersteller oder landesspezifische Entwicklungen auf der Basis von XBau 2.0 berücksichtigen“, so Illemann. „Unser Ziel ist, den Kunden auf Basis unserer langjährigen Erfahrung bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsprozesses umfassend zu beraten und bei der Einführung zu unterstützen. Dazu gehören auch der sichere und hochverfügbare Betrieb sowie der Support für alle Beteiligten.“ ITeBAU erfüllt damit die Forderungen verschiedener Verbände zur Digitalisierung und Optimierung des Baugenehmigungsverfahrens, teilt ITEBO mit. Die virtuelle Bauplattform ITeBAU ermögliche durch die digitale Antragstellung und Bearbeitung eine effiziente Arbeitsweise und trage so letztendlich auch zu einer Verkürzung des Genehmigungsprozesses bei – unabhängig davon, ob Mitarbeiter aus dem Büro, von unterwegs oder aus dem Homeoffice arbeiten.





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