Freitag, 27. März 2026

Bitkom-PositionspapierRecht auf digitale Bildung

[23.11.2021] Der Bitkom fordert in einem Positionspapier ein einklagbares Recht auf digitale Bildung. Bisher hänge gute digitale Bildung vom zufälligen Umstand einer gut geführten Schule ab. Um dies zu ändern, sei eine Grundgesetzänderung nötig. Deren Nutzen reiche über die Pandemie hinaus.

Der Digitalverband Bitkom hat ein detailliertes Positionspapier veröffentlicht, in dem die kommende Bundesregierung und das Parlament mit Blick auf die fortschreitenden Koalitionsverhandlungen und die begonnene Legislaturperiode aufgefordert werden, allen Menschen in Deutschland künftig ein einklagbares „Recht auf digitale Bildung“ zu gewähren. Seit Beginn der Corona-Pandemie habe sich Deutschland von einem chancengleichen Zugang zu schulischer Bildung verabschiedet. Ob Distanzunterricht gelinge, werde bislang durch das Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulen entschieden. Doch dürfe gute digitale Bildung nicht vom Zufall abhängen, erklärte Bitkom-Präsident Achim Berg. Ziel der Bitkom-Initiative ist es, dass Menschen unabhängig von Wohnort, finanziellen Möglichkeiten, Alter und Fähigkeiten staatlich finanzierte oder co-finanzierte Bildungs- und Schulungsangebote immer auch auf digitalem Weg wahrnehmen können. Dabei dürfe es keine Abstriche bei der Qualität der Betreuung oder den vermittelten Inhalten geben. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hatten sich zuletzt 80 Prozent der Menschen in Deutschland für einen solchen einklagbaren Rechtsanspruch ausgesprochen.

Grundgesetzänderung notwendig

Um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards festzulegen, auf deren Grundlage ein Recht auf digitale Bildung umgesetzt werden könne, ist dem Bitkom zufolge eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Artikel 91b, Absatz 2 müsse im Grundgesetz entsprechend angepasst werden. Die „Digitalisierung des Bildungswesens“ sollte hier als weiterer Anlass zum Zusammenwirken von Bund und Ländern angeführt werden. Auch auf Länderseite gelte es, die jeweiligen Verfassungen entsprechend anzupassen: Die Schulpflicht müsse nicht nur für den Besuch einer Schule im Sinne eines Schulgebäudes, sondern auch für die Teilnahme an digitalem Unterricht gelten. Die neue Bundesregierung solle sich laut Bitkom mit den Ländern gemeinsam darauf verständigen, ein solches Recht auf digitale Bildung zu garantieren. Gebündelt werden solle die Umsetzung im Rahmen einer nationalen Bildungsplattform.
Der Bitkom verweist auch auf den Nutzen des Vorhabens über die Pandemie hinaus. Die operative Umsetzung eines Rechts auf digitale Bildung ermögliche es, körperlich, geistig oder sozial benachteiligte Schüler genauso in den Unterricht einzubeziehen wie junge Menschen, die aufgrund anderer Einschränkungen die Unterrichtsräume nicht aufsuchen könnten. Und auch der Einsatz körperlich gehandicapter Lehrkräfte im Schulbetrieb könne so inklusiver gestaltet werden, was das Grundrecht auf freie Berufswahl fördere. Das Recht auf digitale Bildung solle zudem auch über die Schulpflicht hinausreichen – und ebenso an Hochschulen, in der Weiterbildung und beim lebenslangen Lernen gelten.





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