Mittwoch, 22. Juli 2026

HessenDigitale Basis für finanzschwache Kommunen

[22.07.2026] Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt Hessen insbesondere finanzschwächere Kommunen bei der Einführung grundlegender Technologien für die Verwaltungsdigitalisierung. Damit soll die digitale Transformation auch in Kommunen mit engen finanziellen Spielräumen vorankommen.
Porträtaufnahme von Kristina Sinemus.

„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern das Fundament für eine handlungsfähige und moderne Verwaltung. Mit dem Programm ‚kommunal.digital.hessen‘ schaffen wir genau dieses Fundament“, sagt Digitalministerin Kristina Sinemus.

(Bildquelle: Staatskanzlei/Paul-Schneider)

Die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung kann Abläufe vereinfachen und dadurch die anfallenden Kosten senken. Solche Einsparungen entstehen jedoch meist später – erforderliche Investitionen fallen sofort an. Das kann finanzschwächere Kommunen, die gleichzeitig den laufenden Betrieb sichern und die Einführung digitaler Lösungen oder den Eigenanteil von Förderprogrammen finanzieren müssen, erheblich belasten und wichtige Schritte bei der Digitalisierung herauszögern.

Digitale Transformation stärken

Das Land Hessen hat nun das Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“ aufgelegt, mit dem für zwei Jahre insbesondere finanzschwächere Kommunen bei der Einführung elementarer Digitalisierungsgrundlagen unterstützt werden. Mit den Mitteln, die aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ bezogen werden, sollen insbesondere Basistechnologien wie beispielsweise E-Akten, E-Payment-Systeme oder Ausweisterminals finanziert werden. Diese Komponenten unterstützen bei der rechtssicheren und bürgerfreundlichen Erbringung digitaler Dienstleistungen und stärken daher eine weitergehende digitale Transformation, heißt es in einer Meldung des hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Fortschritt unabhängig von der Haushaltslage

Ein Kernanliegen von „kommunal.digital.hessen“ ist die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Um den digitalen Wandel auch dort voranzubringen, wo finanzielle Spielräume eng sind, richtet sich das Programm vorzugsweise an hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich (gemäß § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz) als besonders finanzschwach eingestuft sind. Damit will das Land sicherstellen, dass der digitale Fortschritt nicht von der Haushaltslage der einzelnen Kommunen abhängt.

Unkompliziert online beantragen

Unabhängig von der Finanzkraft sind aber alle hessischen Kommunen antragsberechtigt. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Mittel können auch weniger finanzschwache hessische Kommunen eine Förderung erhalten. Als zusätzliches Auswahlkriterium wird hierbei die Einwohnerzahl der Kommune herangezogen, um eine effiziente und breitenwirksame Verteilung der Mittel zu gewährleisten. Pro Kalenderjahr kann pro Kommune eine Förderung mit Ausgaben bis zu 50.000 Euro erteilt werden. Die Höhe der Förderung liegt – je nach Finanzkraft der Kommune – zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, also bei maximal 45.000 Euro. Anträge sind bis 15. September möglich, das Land hat dazu ein Informations- und Antragsportal eingerichtet.





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