Freitag, 28. August 2026

Schneller GründenAus zwei mach eins

[28.08.2026] Unternehmensgründerinnen und -gründer wollen ihre Energie in ihr Geschäft stecken, nicht in bürokratische Formalitäten. Ein neuer Kombiantrag führt Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung zusammen. Er wird zunächst an zehn Pilotstandorten erprobt.
Laqptop auf Schreibtisch, am Bildschirm sieht man das Gründerportal

Gründen in 24 Stunden gehört zu den Hebelprojekten der Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Das BMDS beherbergt und koordiniert das Vorhaben,

(Bildquelle: BMDS)

Eine schnelle und bürokratiearme Unternehmensgründung – im Idealfall in 24 Stunden – gilt als Messlatte einer effizienten, bürgerfreundlichen Verwaltung. Das Vorhaben steht schon seit einigen Jahren auf der politischen Agenda. Nun folgt nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ein erster konkreter Umsetzungsschritt: Wer ein Einzelunternehmen gründet, kann die Angaben für die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung ab sofort in einem gemeinsamen digitalen Prozess erfassen – zumindest in den bundesweit zehn Pilotkommunen, in denen das Verfahren erprobt wird. Dies sind: Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Fulda einschließlich Petersberg, Goslar, Hamburg, Husum, Mannheim und München. Das zentrale Portal gruenden.gov.de führt durch beide Verfahren und vermeidet doppelte Eingaben. Die direkte digitale Übermittlung an die zuständigen Behörden soll in den kommenden Wochen an den Pilotstandorten schrittweise freigeschaltet werden. „Wir starten an zehn Pilotstandorten, lernen im praktischen Betrieb und rollen die Lösung zügig bundesweit aus“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger.

Kombiantrag reduziert Rückfragen

An den Pilotstandorten können die Angaben dann vollständig digital an die zuständigen Gewerbe- und Finanzbehörden übermittelt werden. In allen anderen Regionen unterstützt das Portal bereits beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung und erstellt ein fertiges Dokument, das per E-Mail oder Post an das zuständige Gewerbeamt übermittelt werden kann. Die steuerliche Erfassung erfolgt weiterhin bundesweit digital über die Finanzverwaltung. Der Kombiantrag basiert auf der Gründerplattform der KfW, die seit 2018 im Einsatz ist. Gemeinsam mit den Pilotstandorten wurde er an die Anforderungen der Verwaltung angepasst. So gibt es nun eine geführte Dateneingabe, die helfen soll, Fehler und Rückfragen der Behörden zu reduzieren.

Die nächsten Schritte

Der Kombiantrag ist ein erster Schritt hin zu Unternehmensgründungen, die bundesweit binnen 24 Stunden möglich sein sollen. Weitere Standorte und Rechtsformen sollen nach Angaben des BMDS zügig folgen. Das Ministerium und die beteiligten Landesressorts in Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen bündeln ihre bisherigen Arbeiten im gemeinsamen Bund-Länder-Projekt „G24 – Gemeinsam schneller gründen“. Es vereint „Schneller Gründen“ des BMDS mit „Gründen in 24 Stunden“ des IT-Planungsrats. Das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen für durchgängig digitale und in Standardfällen automatisierte Gründungsverfahren schaffen – auch für weitere verfahren wie etwa GmbH-Gründungen. Technisch sollen dazu Registerabfragen, steuerliche Erfassung und Meldungen an die Sozialversicherungsträger digital miteinander verknüpft werden.





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