KGStArbeitsgruppe zu Onboarding
Eine Arbeitsgruppe zum Thema Onboarding hat die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) neu gebildet. Ziel ist die Erstellung zweier praxisnaher Berichte zu diesem Aspekt des Personal-Managements. Der erste Berichtsteil trägt den Titel „Onboarding – Mitarbeitende professionell integrieren und einarbeiten“ und ist im Februar 2022 erschienen. Ein weiterer Bericht mit dem Titel „Crossboarding, Reboarding, Offboarding – ein Must-Have für Kommunen? Wechsel, Wiedereinstieg und Austritt von Mitarbeitenden professionell gestalten“ soll im Laufe des Jahres folgen. An der Arbeitsgruppe beteiligt sich unter anderem das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz).
Das Thema Onboarding ist auch für Kommunen relevant, da ein strukturierter Eingliederungsprozess helfen kann, Beschäftigte schon vor Arbeitsbeginn an die Organisation zu binden. Rund 15 Prozent der ins Unternehmen eintretenden Mitarbeitenden befassen sich schon am ersten Arbeitstag mit einer Kündigung, berichtet das krz. Zudem habe eine Befragung der KGSt in den Mitgliedskommunen ergeben, dass 90 Prozent der Teilnehmenden aus eigener Erfahrung bestätigen konnten, dass Mitarbeitende schon vor Arbeitsantritt wieder gekündigt haben. Hier könne das so genannte Onboarding ansetzen. Durch eine strukturierte Umsetzung trüge ein Onboarding-Prozess dazu bei, das Risiko von Abgängen neueingestellter Personen zu reduzieren, schreibt die KGSt in ihrem Fazit. Gleichzeitig würden diese Personen schneller arbeitsfähig und fühlten sich besser integriert. Zudem könne ein strukturierter Onboarding-Prozess eine attraktive Arbeitgebermarke unterstützen. Onboarding sei unerlässlich für Kommunen, so die KGSt.
Best Practices für Kommunen
Neben den Grundlagen zur Thematik finden sich in beiden Berichtsteilen auch zwei kommunale Good Practices des krz. Der ostwestfälische IT-Dienstleister konnte die in der Praxis bereits bewährten Probezeit-Endgespräche als Beispiel in der Phase des Onboarding beisteuern. Hierzu werden verbindlich nach einem, drei und fünf Monaten Gespräche zwischen neuem Mitarbeitenden und den jeweils zuständigen Vorgesetzten geführt, um unter anderem den Status quo der Einarbeitung zu beleuchten. Diese Probezeitgespräche erfolgen in der Regel unter vier Augen und sind in einem formell vorgegebenen Protokoll zu dokumentieren. Alle Führungskräfte werden im Vorfeld in der Gesprächsführung geschult, sodass wichtige Inhalte, Abläufe und Methodiken bekannt sind. Die Probezeitgespräche sind in angenehmer Atmosphäre durchzuführen, sodass eine ungestörte Gesprächsführung unter Wahrung der Vertraulichkeit ermöglicht wird.
Im ersten, bereits publizierten Berichtsteil finden sich auch Beispiele dafür, wie Kommunen das Onboarding jetzt schon gestalten. Zu den im öffentlichen Sektor verfolgten Ansätzen gehören etwa Onboarding-Quiz-Formate, Wikis und digitale Grußkarten für neue Mitarbeitende. Der Bericht ist für KGSt-Mitglieder frei abrufbar.
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