DatenschutzEinsatz von Office prüfen
Die Frage, ob die Anwendung Microsoft 365 (MS 365) datenschutzkonform eingesetzt werden kann, beschäftigt IT-Abteilungen und Juristen gleichermaßen – und das schon eine ganze Weile. Auch die Datenschutzkonferenz DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) hat sich in ihrer 100. Sitzung vor gut einem Jahr damit befasst. Sie kam, wenn auch sehr knapp, zu dem Ergebnis, dass ein datenschutzgerechter Einsatz von MS 365 nicht möglich ist. Das hat für Verunsicherung gesorgt. Seitdem ist viel passiert.
Angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses und der Tatsache, dass Microsoft zum Zeitpunkt der DSK-Sitzung die Vertragsunterlagen bereits überarbeitet hatte, gaben die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Saarland eine gesonderte Pressemeldung heraus. Darin teilten sie mit, dass die Bewertung der DSK eine relevante Arbeitsgrundlage, nicht aber eine endgültige Entscheidung sei. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht trat außerdem in einen konstruktiven Dialog mit Microsoft. Das Ziel: Microsoft Office 365 nachhaltig datenschutzrechtlich zu verbessern und an die Maßstäbe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Datentransfers in Drittländer anzupassen.
Trotz Nachbesserungen umstritten
Microsoft überarbeitete in der Folge mehrfach die relevanten Vertragsunterlagen, die Online Service Terms (OST) sowie die Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Online-Dienste (Data Processing Addendum, DPA). Auch das Produkt Microsoft 365 – früher als Microsoft Office 365 bezeichnet – wurde nachgebessert. Nach wie vor handelt es sich dabei um ein cloudbasiertes Microsoft-Office-Produkt, das in vielen verschiedenen Ausprägungen erhältlich ist und je nach Plan, wie Microsoft seine diversen Lizenz-Pakete nennt, unterschiedliche Bestandteile umfasst.
Für die von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesicherten personenbezogenen Daten kommt es vor allem auf den Ort der Datenspeicherung an. Liegt dieser innerhalb der EU, entfaltet die DSGVO grundsätzlich ihre Schutzwirkung für diese Daten. Microsoft hat daher im Rahmen seiner Initiative „EU Data Boundary for the Microsoft Cloud“ eigene neue Rechenzentren in der EU, unter anderem in Berlin und Frankfurt, eröffnet. Der Konzern ist außerdem dazu übergegangen, EU-Daten in der Regel auch innerhalb der EU zu speichern oder diese bis Ende 2022 dorthin zu migrieren. Jedoch gibt es Ausnahmen, die nach Angaben von Microsoft in der Informationssicherheit begründet sind. Um welche Ausnahmen es sich handelt, wurde nicht näher benannt. Obendrein ist Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen aufgrund des so genannten CLOUD Acts (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) zur Herausgabe von Daten an US-Behörden verpflichtet. Das kann auch Daten betreffen, die innerhalb der EU gespeichert werden. Somit bleibt MS 365 trotz der Nachbesserungen datenschutzrechtlich umstritten.
Arbeiten mit Microsoft 365
Wie aber lässt sich die Lösung möglichst datenschutzkonform betreiben? Die Antwort stützt sich auf zwei Säulen: eine rechtliche Prüfung sowie die Überprüfung Technischer und Organisatorischer Maßnahmen (TOM). Im Rahmen der rechtlichen Prüfung sollte sich zeigen, ob alle im individuellen Fall gültigen Vertragsbestandteile einen DSGVO-konformen Betrieb ermöglichen. Die TOM wiederum sollten speziell bei MS 365 einige wichtige datenschutzfreundliche Systemkonfigurationen beinhalten.
Für die rechtliche Prüfung muss zunächst die individuelle Vertragssituation geklärt werden. Hier kommt es in erster Linie auf die jeweilige Lizenz, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die sonstigen Vertragsbestandteile an. Erst nach der rechtlichen Prüfung lässt sich sagen, welche Konditionen im jeweiligen Fall tatsächlich gelten, ob sie ausreichend sind oder vertraglich nachjustiert werden müssen. Zu klären ist des Weiteren, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist. Bei MS 365 im kommunalen Umfeld dürfte dies häufig der Fall sein. Die DSFA gilt es dann individuell durchzuführen. Auch das Erstellen von Informationsblättern zur Gewährleistung der Betroffenenrechte sind in den Blick zu nehmen. Sollen die Analyse-Tools von MS 365 verwendet werden, ist außerdem der Personalrat zu konsultieren, da sie zu Leistungs- und Verhaltenskontrollen der Mitarbeitenden führen können. In der Regel muss dann eine Dienstvereinbarung geschlossen werden, die die Zulässigkeit der Analyse-Tools regelt und für die Beschäftigten transparent macht.
Individuell überprüfen
Die Überprüfung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen ist immer auf der vorgelagerten rechtlichen Prüfung aufzubauen, da die Lizenz entscheidend ist für die gültigen Vertragsbestandteile. Auch hängt von der Lizenz ab, welche Konfigurationsmöglichkeiten es überhaupt gibt. Bestimmte TOM können nur mit einer bestimmten Lizenz umgesetzt werden. Die Faustregel lautet: Je teurer die Lizenz, desto mehr Einstellungsmöglichkeiten gibt es und desto mehr Datenschutz lässt sich realisieren.
Ein wichtiger Grundbaustein der TOM ist ein sicheres und praktikables Rollen- und Berechtigungskonzept für MS 365. Je nach Nutzerrolle werden die Berechtigungen für bestimmte Systemkomponenten erteilt und somit der Zugriff auf die gespeicherten Daten geregelt. Beim Rollen- und Berechtigungskonzept fängt somit nicht nur die Informationssicherheit an. An dieser Stelle beginnt immer auch die praktische Umsetzung von Datenschutz.
Ob der Einsatz von MS 365 datenschutzkonform möglich ist, muss jede Kommune höchst individuell prüfen. In Abhängigkeit von der jeweils gültigen Lizenz, der individuellen Datenschutz-Folgenabschätzung sowie der umgesetzten Technischen und Organisatorischen Maßnahmen kann eine mehr oder weniger aufwendige Anpassung erforderlich sein. In jedem Fall sollte ein ausgewiesener Experte die Überprüfung durchführen. Dieser muss nicht nur die nötigen Kenntnisse der relevanten rechtlichen Belange mitbringen, sondern auch umfangreiches Know-how bezüglich der lizenztechnischen Details und der administrativen Einstellungsmöglichkeiten von MS 365 vorweisen.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe März 2022 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
Informationssicherheit: IT-Check NRW startet
[05.10.2026] Nordrhein-Westfalen öffnet den IT-Check 2026 für alle Kommunen und kommunalen IT-Dienstleister. Das freiwillige Landesangebot prüft den Stand der Informationssicherheit nach BSI-Grundschutz und soll konkrete Handlungsempfehlungen für Verbesserungen liefern. mehr...
Studie: Wenn knappe Budgets zur Gefahr werden
[01.10.2026] Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet immer weiter voran. Und mit ihr verschärfen sich die Anforderungen an die IT-Sicherheit deutlich. Die repräsentative Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ von G DATA CyberDefense in Zusammenarbeit mit Statista und brand eins zeigt: Knappe Budgets und fehlendes Fachpersonal treffen auf Cyber-Kriminelle, die schneller und gezielter vorgehen als je zuvor. mehr...
Advertorial: Entlastung in der IT-Sicherheit für den öffentlichen Sektor
[22.09.2026] Die Digitalisierung von Prozessen und Angeboten macht Kommunen und Behörden effizienter und zukunftsfähig. Erschwert wird dieses Mammutprojekt durch immense Cyberbedrohungen und die Frage nach technologischen Abhängigkeiten und Datenhoheit. Gefragt sind Security-Lösungen, die nicht nur durch ein hohes Sicherheitsniveau überzeugen, sondern transparent und unabhängig sind und wenig Aufwand erzeugen. mehr...
it-sa 2026: NCP zeigt deutsche Zero-Trust-Lösung
[21.09.2026] Auf der IT-Sicherheitsmesse it-sa 2026 in Nürnberg stellt das Unternehmen NCP engineering erstmals eine in Deutschland entwickelte Zero-Trust-Lösung vor. Darüber hinaus zeigt das Unternehmen Lösungen für sicheren Remote Access und mobiles Arbeiten in sicherheitskritischen Bereichen. mehr...
Baden-Württemberg: Mehr Cyber-Angriffe auf Kommunen
[14.09.2026] Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) verzeichnet für 2025 eine deutlich gestiegene Zahl von Sicherheitsvorfällen. Besonders betroffen waren Kommunen und Hochschulen. Bei Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie kommunalen Unternehmen nahm die Zahl der erfassten Fälle um fast 50 Prozent zu. mehr...
Märkischer Kreis: IT-Sicherheit bleibt Daueraufgabe
[08.09.2026] Der Märkische Kreis plant für dieses und das folgende Jahr weitere Maßnahmen zum Schutz seiner IT. Vorgesehen sind ein Notfallhandbuch, ein neues Konzept für gesicherte Fernzugänge sowie interne und externe Prüfungen der Server. mehr...
Kommunix: Informationssicherheitsvorfall bei TEVIS-Online
[02.09.2026] Kommunix untersucht einen Cyber-Angriff auf die Hosting-Infrastruktur von TEVIS-Online. Zwei Kundeninstanzen waren von Angreiferaktivitäten betroffen, inzwischen wurde ein Abfluss personenbezogener Daten ausgeschlossen. mehr...
Fraunhofer SIT: Leitfaden zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie
[26.08.2026] Ein neuer Leitfaden soll Kommunen und Behörden bei der Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie unterstützen. Er zeigt, wie sich bestehende IT-Systeme erfassen, Risiken bewerten und neue Beschaffungen auf quantensichere Verfahren ausrichten lassen. mehr...
Cyber-Sicherheit: KI ist Segen und Fluch
[06.08.2026] Für Verwaltungen ist KI Segen und Fluch zugleich. Einerseits soll sie den Fachkräftemangel kompensieren und Bürgerservices beschleunigen, andererseits wird sie für Cyber-Angriffe genutzt. Oft fehlt eine IT-Infrastruktur, die KI und Cyber-Abwehr verbindet. mehr...
Niedersachsen: IT-Sicherheitszentrum für Kommunen
[28.07.2026] Niedersachsen stärkt den Cyberschutz seiner Verwaltung mit zwei Bausteinen: Das Land investiert in Lizenzen für den KI-gestützten Schutzschirm Aegis und lässt von fünf kommunalen IT-Dienstleistern ein gemeinsames IT-Sicherheitszentrum aufbauen, das Kommunen unterstützen soll. mehr...
Leipzig: Cyber-Angriff auf IT-Dienstleister Lecos
[23.07.2026] Ein Cyber-Angriff auf den Leipziger IT-Dienstleister Lecos wurde frühzeitig erkannt und gestoppt. Die Stadt und Lecos selbst setzen auf transparente Kommunikation und teilten mit, dass lediglich dienstliche Kontakt- und technische Verzeichnisdaten abgeflossen seien. Die IT-forensischen Untersuchungen dauern an. mehr...
Bonn/Estland: Von den Besten lernen
[21.07.2026] Estland gilt europaweit als Vorreiter für digitale Innovation und Cyber-Sicherheit. Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis wollen die Zusammenarbeit mit dem baltischen Staat ausbauen und dabei insbesondere den geplanten Cyber Campus Region Bonn voranbringen. mehr...
ITEBO: Auch im Ernstfall arbeiten können
[16.07.2026] Um den Verwaltungsbetrieb auch im Krisenfall aufrechthalten zu können, sollten Kommunen einen vorbereiteten Notfallarbeitsplatz vorhalten. Eine solche Lösung bietet unter anderem ITEBO an. mehr...
Komm.ONE: Cyber-Sicherheit wird zur Daueraufgabe
[29.06.2026] Der IT-Dienstleister Komm.ONE warnt beim Cybersicherheitstag 2026 vor zunehmender Professionalisierung der Angreifer. Prävention, Zusammenarbeit und Künstliche Intelligenz gewinnen an Bedeutung. mehr...
CSBW: Neues Handbuch für IT-Notfälle
[23.06.2026] Für Verwaltungen bestehen jederzeit Risiken für Sicherheitsvorfälle und Datenschutzverletzungen – mit möglichen schweren Folgen. Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg unterstützt Land und Kommunen mit neuen Angeboten, ein belastbares Informationssicherheits-Managementsystem aufzubauen. mehr...

















