Donnerstag, 7. Mai 2026

NiedersachsenPrüfbericht zum Datenschutz an Schulen

[06.06.2023] Schulen verarbeiten immer mehr Daten. In Niedersachsen wurde an 50 Schulen der Datenschutz überprüft. Der Bericht liegt jetzt vor. Als kritisch fielen KI-gestützte Diagnose- und Lernprogramme auf: Die Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung durch die Hersteller sei fraglich.

Im vergangenen Jahr hat die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel insgesamt 50 allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen geprüft. Nun liegen die Ergebnisse dieser Überprüfung vor. Demnach sind die niedersächsischen Schulen in den Bereichen Datenschutzbeauftragte, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenpannen- und Löschkonzepte überwiegend zufriedenstellend aufgestellt, so die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in einer Pressemeldung. Sie führe dieses Ergebnis auf die Arbeit der Datenschutzreferenten und -referentinnen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) zurück, sagte Thiel. Diese hätten die Schulen bei der Anwendung des Datenschutzrechts im Schulalltag erfolgreich unterstützt.
Weniger zufriedenstellend sehe es hingegen bei der Nutzung digitaler Lern-Software im Unterrichtsalltag aus. Die Prüfung habe gezeigt, dass oftmals Software eingesetzt wird, die aus den Antworten der Schülerinnen und Schüler deren individuelle Stärken und Schwächen ableitet, um daraus individualisiert neue Aufgaben zu stellen. Derartige Software wird von den anbietenden privaten Bildungsverlagen als KI-Anwendung oder intelligentes Tutorensystem bezeichnet. Das niedersächsische Kultusministerium unterstützt den Einsatz solcher Software-Produkte in erheblichem Umfang durch die Bereitstellung entsprechender Lizenzen für die Schulen (wir berichteten). Diese Art von Software sei nicht mit digitalisierten Büchern im Sinne von E-Books zu vergleichen, betont die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte. Vielmehr werde hier eine Art digitale Lehrkraft in den Schulen platziert. Entsprechend komplex seien die mit dem Einsatz verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Trotzdem habe es das niedersächsische Kultusministerium versäumt, die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der erworbenen Software vorab zu klären. So sei zum Beispiel bereits die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch die Bildungsverlage fraglich. Diese Software werde den Schulen teilweise auch über die Niedersächsische Bildungscloud angeboten. Umso weniger sei nachvollziehbar, dass grundlegende datenschutzrechtliche Voraussetzungen nicht vorab geprüft wurden, betont Thiel.





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