Montag, 26. Januar 2026

Nordrhein-WestfalenZoom für Gremienarbeit zugelassen

[19.09.2023] Digitale kommunale Gremienarbeit hat nicht nur im Krisenmodus Vorteile, sie wirkt auch inklusiv und erleichtert ehrenamtliches Engagement. Die Videokommunikationsplattform Zoom wurde nun von der gpa NRW für die Gremienarbeit im Land zugelassen.

Während der Corona-Pandemie wurden digitale und hybride kommunale Gremiensitzungen als Ausnahmefall genehmigt. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen könnte eine solche digitale oder digital unterstützte Gremienarbeit nun zur Regel werden. Grundlage dafür ist das Landesgesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften aus dem April 2022. Allerdings nicht ganz voraussetzungslos: Der verwendete Kommunikationsdienstleister muss bestimmte technische, datenschutzrechtliche und funktionale Aspekte gewährleisten und diese Aspekte von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) genehmigen lassen. Die Videokonferenz-Software Zoom ist nun nach Angaben des Herstellers die erste zugelassene Videokommunikationsplattform, die diese Standards für die Produkte Zoom und Zoom X erfüllt und von der gpa NRW zugelassen wurde. Damit erfüllten die beiden Produkte die technischen, datenschutzrechtlichen und funktionalen Aspekte, die Kommunikationsdienstleister dafür nachweisen müssen. Zoom kann jetzt für digitale und hybride Sitzungen für kommunale Gremienarbeit genutzt werden.
Die gpa NRW prüft unter anderem die allgemeinen technischen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz. Das umfasst zum Beispiel die Verschlüsselung von Daten auf einem Sicherheitsniveau, das den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht sowie die unverzügliche Übermittlung von bekannt gewordenen Schwachstellen und deren Umgehungswegen. Auch systemspezifische technische Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz der Videokonferenzanwendung nimmt die gpa NRW unter die Lupe. Dazu gehört zum Beispiel das Blockieren von Teilnehmenden vom Wiedereintritt in die Videokonferenz sowie die Aufhebung einer solchen Blockierung. Für Software-as-a-Service-Lösungen gelten zudem besondere Anforderungen, zum Beispiel der Server-Standort innerhalb der Europäischen Union.
„Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass unsere Plattform alle technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt. Damit gewährleisten wir einen Standard, der diesem sensiblen Anwendungsbereich genügt. Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit vielen Gemeinden, Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen und über die Landesgrenzen hinaus“, sagte Robert Graham, EMEA Security Lead bei Zoom. Am 20. und 21. September 2023 ist das Unternehmen Zoom auf der Digital X in Köln anzutreffen und steht dort für Gespräche zum Thema zur Verfügung.





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