Dienstag, 27. Oktober 2026

RichtlinieInteraktive Systeme barrierefrei gestalten

[29.07.2026] Eine aktuelle Richtlinie des Unternehmens Werkstation unterstützt unter anderem öffentliche Auftraggeber, Kommunen und Verkehrsbetriebe dabei, Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen barrierefrei zu gestalten.
Mann im Rollstuhl bedient ein Self-Service-System in einem Rathaus

Richtlinie BIMK 4712:2026 definiert Anforderungen an die barrierefreie physische Gestaltung und Bedienbarkeit von Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen.

(Bildquelle: Werkstation GmbH)

Mit der BIMK 4712:2026 hat das Unternehmen Werkstation seine seit dem Jahr 2004 bestehende Richtlinie für barrierefreie Informations- und Self-Service-Systeme grundlegend überarbeitet. Der Hersteller mit Sitz in Besigheim entwickelt digitale Selbstbedienungs-Kioskterminals sowie Informations- und Leitsysteme für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Betreiber von Gebäuden. Zu den Schwerpunkten von Werkstation zählen barrierefreie Informations- und Assistenzsysteme sowie brandschutzkonforme Informations- und Orientierungslösungen.

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, war die ursprüngliche Richtlinie BIMK 4712 noch zu einer Zeit entstanden, als für Kioskterminals, Informationsstelen, Automaten und vergleichbare interaktive Systeme kaum konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit existierten. Die Richtlinie sei seinerzeit mit dem Deutschen Multimedia Award ausgezeichnet worden und habe auch im Umfeld des Deutschen Bundestags Beachtung gefunden: Dieser habe die BIMK in einem Bericht zu behinderungskompensierenden Technologien als Orientierungshilfe für die Entwicklung, Herstellung und Aufstellung barrierefreier Terminals und Automaten genannt.

Mess- und prüfbare Anforderungen

Auslöser für die aktuelle Überarbeitung war nach Angaben von Werkstation das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Gesetze und Normen wie das BFSG oder die DIN EN 301 549 definieren meist die grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit, in der Praxis fehlen aber häufig konkrete und prüfbare Vorgaben für die Umsetzung an Geräten und Systemen.

Hier setzt die Richtlinie BIMK 4712:2026 an, die sich bewusst auf die hardwareseitige Umsetzung von Barrierefreiheit konzentriert. Denn während für Software, Webseiten und digitale Inhalte etablierte Standards und Prüfverfahren existieren, werden Anforderungen an die physische Gestaltung und Bedienbarkeit von Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen häufig nur allgemein beschrieben. Die BIMK ergänzt diese Vorgaben um konkrete, mess- und prüfbare Anforderungen für Hardware-Systeme.

Behandelt werden unter anderem Bedienhöhen, Greifräume, Bewegungsflächen, Orientierung, taktile Bedienkonzepte, Audioausgabe, Mehrkanalbedienung sowie die praktische Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit in Planung, Beschaffung und Betrieb. Neben technischen Anforderungen enthält die Richtlinie konkrete Praxisbeispiele für Kioskterminals, Informationsstelen, Pultsysteme und Wandterminals. Darüber hinaus werden Lösungen zur barrierefreien Nachrüstung bestehender Systeme aufgezeigt.

Checkliste unterstützt bei der Umsetzung

Ergänzt wird die Richtlinie durch eine strukturierte Checkliste für Planung, Beschaffung, Prüfung und Abnahme. Diese unterstützt insbesondere öffentliche Auftraggeber, Kommunen, Verkehrsbetriebe, Gesundheitseinrichtungen und Beschaffungsstellen dabei, Barrierefreiheit bereits in Planung, Beschaffung und Betrieb systematisch zu berücksichtigen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

„Unser Ziel war es, die oft abstrakten Anforderungen der Barrierefreiheit in konkrete, messbare und praktisch umsetzbare Vorgaben zu übersetzen“, erklärt Frank Nägele, Geschäftsführer des Unternehmens Werkstation und Autor der Richtlinie. „Barrierefreiheit darf nicht daran scheitern, dass Anforderungen zwar formuliert sind, ihre technische Umsetzung jedoch Interpretationsspielräume offenlässt.“

Die BIMK 4712:2026 richtet sich an Hersteller, Planungsbüros, Betreiber, öffentliche Auftraggeber und Prüforganisationen, die interaktive Informations- und Self-Service-Systeme entwickeln, beschaffen oder betreiben. Sie versteht sich als praxisorientierte Ergänzung bestehender Gesetze und Normen und soll dazu beitragen, Barrierefreiheit bei Hardware-Systemen nachvollziehbar, prüfbar und dauerhaft umsetzbar zu machen.

Die BIMK 4712:2026 ist ab sofort bei der Werkstation GmbH erhältlich. Interessierte können vorab eine Leseprobe anfordern.





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