Cloud ComputingRecht problematisch
Während viele Unternehmen es bereits selbstverständlich nutzen, steht die öffentliche Verwaltung in Deutschland dem Cloud Computing trotz erheblichen Kostendrucks noch verhalten gegenüber. Dies liegt wohl daran, dass sich Behörden bei der Nutzung von Cloud Computing mit zahlreichen rechtlichen Problemen konfrontiert sehen.
Cloud Computing bietet die klassischen Vorteile des Outsourcing, nämlich die Senkung von Ausgaben für Hard- und Software oder eigenes IT-Personal sowie die Nutzung des Know-hows Dritter, um ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen. IT-Leistungen werden dabei in Echtzeit von einem Dienstleister als Service über das Inter- oder Intranet bereitgestellt und nach Nutzung abgerechnet. Um die weltweit vorhandenen Speicherressourcen bestmöglich zu nutzen, werden Daten seitens des Anbieters je nach Auslastung stets dort gespeichert, wo entsprechende Kapazität vorhanden ist. Ein Problem dieser Vorgehensweise ist, dass eine physische Lokalisierung der gespeicherten Daten seitens des Nutzers nicht möglich ist.
#titel+Sondervorschriften beachten#titel-
Die öffentliche Hand ist bei der Nutzung von Cloud-Angeboten neben dem normalen Datenschutz mit der Beachtung des Schutzes spezieller Daten konfrontiert. Während der neue Beschäftigtendatenschutz viel diskutiert wird, hat die öffentliche Hand zusätzlich etwa den Personalaktenschutz nach dem Bundesbeamtengesetz (§§ 106, 111, 114 BBG) zu beachten. Demnach dürfen Personalaktendaten an Dritte nur mit Einwilligung des betroffenen Beamten erteilt werden, es sei denn, „dass die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen der oder des Dritten die Auskunftserteilung zwingend erfordert.“ Sollen Daten aus Personalakten von Beamten in die Cloud ausgelagert werden, ist daher eingehend zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie diesen Anforderungen entsprochen werden kann.
Eine weitere Sondervorschrift betrifft steuerpflichtige öffentliche Unternehmen. Für Finanzdaten von Steuersubjekten trifft die Abgabenordnung (AO) besondere Regelungen. Eine Verlagerung der elektronischen Buchführung in eine Cloud, die sich nicht in Deutschland befindet, ist gemäß § 146 Abs. 2a AO bewilligungspflichtig und an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
#titel+Speicherung bedarf der Erlaubnis#titel-
Neben solchen datenspezifischen Sondervorschriften sind die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzes zu beachten, wenn die öffentliche Verwaltung beabsichtigt, personenbezogene Daten an einen Cloud-Anbieter zum Zwecke der Speicherung zu übermitteln. Die Speicherung von Daten in der Cloud ist regelmäßig nur dann zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt (Erlaubnistatbestand) oder der Betroffene eingewilligt hat. Da eine Einwilligung jedoch stets widerruflich ist, ist es kaum ratsam, eine Datenverlagerung in die Cloud auf die Einwilligung der Betroffenen zu stützen. Eine genaue Prüfung der Erlaubnistatbestände ist daher meist unerlässlich.
Verzichtbar ist ein Erlaubnistatbestand allerdings, wenn zwischen Cloud-Nutzer und -Anbieter eine wirksame Vereinbarung zur privilegierten Auftragsdatenverarbeitung geschlossen wird (§ 3 Abs. 8 BDSG). Die Idee der Auftragsdatenverarbeitung ist, dass der Auftragnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nicht Dritter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist, sondern als verlängerter Arm der verantwortlichen Stelle beziehungsweise des Auftraggebers gesehen wird und mit ihr eine rechtliche Einheit bildet. Dies hat zur Folge, dass zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber keine Übermittlung von Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes stattfindet. Befindet sich die Cloud teilweise auch auf außereuropäischen Servern, dürfte diese Lösung jedoch ausscheiden: Vereinbarungen zur privilegierten Auftragsdatenvereinbarung sind nur innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes möglich.
#titel+Verschlüsselung als technische Lösung#titel-
Die Zulässigkeit des Cloud Computing kann eventuell auch durch technische Lösungen erreicht werden. So wäre die Verschlüsselung von Daten denkbar, um Cloud Computing für die öffentliche Verwaltung unter datenschutzrechtlichen Aspekten handhabbar zu machen. Verschlüsselte Daten stellen aufgrund ihrer Unlesbarkeit für den Cloud-Anbieter und für Dritte keine personenbezogenen Daten mehr dar. Dies bedeutet allerdings, dass alle zu übermittelnden Daten bereits vor ihrer Übermittlung an den Cloud-Anbieter verschlüsselt werden müssten. Der damit verbundene technische Aufwand könnte sich jedoch eventuell rechnen, wenn eine solche Lösung die rechtmäßige Nutzung weltweiter Public Clouds ermöglichen könnte.
#titel+Vergaberechtliche Herausforderungen#titel-
Bei der Verlagerung von Daten in die Wolke sind darüber hinaus Bestimmungen des Vergaberechts zu beachten. Denn die Beauftragung eines externen Cloud-Providers stellt eine Beschaffung von Dienstleistungen dar und ist somit europaweit ausschreibungspflichtig, wenn der Schwellenwert von 200.000 Euro überschritten wird. Eine vergaberechtliche Privilegierung käme jedoch vor allem bei der Kooperation von Rechenzentren der öffentlichen Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Betracht. Eine Herausforderung bei der Ausschreibung von Cloud-Computing-Leistungen stellt die Tatsache dar, dass die Angebote der Provider am Markt nicht standardisiert sind und es vor allem für die öffentliche Hand wenig spezialisierte Angebote gibt. Darüber hinaus fehlen passende EVB-IT-Musterverträge, derer sich die öffentliche Hand bei einer Ausschreibung bedienen könnte. Dies hat zur Folge, dass die öffentliche Hand selbst die Verträge für die Ausschreibung vorgeben muss.
Cloud Computing stellt Behörden also vor eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen. Ob die öffentliche Verwaltung sich zulässigerweise des Cloud Computing bedienen darf, wird letztlich von der Wahl des Cloud-Computing-Modells, der Sensibilität der Anwendungen und Daten, die in die Wolke verlagert werden sollen, sowie den vertraglichen Beziehungen zum Cloud-Anbieter abhängen.
Baden-Württemberg: Kommunalregister vor dem Umbau
[05.08.2026] Kommunen müssen ihre Register fit für die Zukunft machen. Baden-Württemberg ist mit einer Kick-off-Veranstaltung zum Identitätsdatenabruf der Kommunalregister den ersten Schritt zur Umsetzung gegangen. Informationsmaterialien zur RegMo und der Veranstaltung sollen in Kürze zur Verfügung stehen. mehr...
Eichenzell: Infrastruktur setzt Maßstäbe
[24.07.2026] Mit einer kommunalen Datenplattform sowie vernetzter Sensorik hat die hessische Gemeinde Eichenzell ein starkes Fundament für die digitale Daseinsvorsorge gelegt. Perspektivisch soll die Infrastruktur auch von Nachbarkommunen genutzt werden können. mehr...
IT-Dienstleister: Next Level IT
[22.07.2026] Das Programm Komm2IT arbeitet daran, Kompetenzen zu bündeln, Doppelstrukturen zu reduzieren und landesweit einheitliche, stabile Lösungen für die Kommunen zu schaffen. mehr...
IT-Dienstleister: Kompetenzen vereinen
[22.07.2026] Stephan Brinkmann und Lennart Schaer sprechen als Leiter über das Programm Komm2IT. mehr...
regio iT: Energieeffizientes Rechenzentrum
[14.07.2026] In Aachen hat der kommunale IT-Dienstleister regio iT sein neues Rechenzentrum namens EURaix Evolution (EVO) in Betrieb genommen. Es soll Maßstäbe bei der Energieeffizienz setzen. mehr...
Darmstadt: Städtische IT ist zu alt
[13.07.2026] Die Stadt Darmstadt hatte Ende Juni mit einem massiven Ausfall ihres E-Mail-Systems zu kämpfen. Der Grund: veraltete Technik. Mittlerweile ist die Erreichbarkeit der betroffenen Ämter wiederhergestellt – und die städtische IT soll nun mit Nachdruck modernisiert werden. mehr...
ITEBO: Sichere Telefonie mit innovaphone
[06.07.2026] Der IT-Dienstleister ITEBO stellt öffentlichen Verwaltungen in Deutschland jetzt die Lösung innovaphone Conferencing zur Verfügung. Darüber können Behörden und kommunale Einrichtungen sichere Audio- und Videokonferenzen durchführen. mehr...
Hanau: Tablets im Einsatz
[17.06.2026] Die Feuerwehr Hanau arbeitet mit einer digitalen Einsatzunterstützung. Eine innovative Software stellt wichtige Informationen in Echtzeit auf Tablets bereit. Die Lösung wird anhand der Rückmeldungen aus der Praxis weiterentwickelt. mehr...
Bayern: Grundlagen für NOOTS geschaffen
[15.06.2026] Der Freistaat Bayern hat mit drei Erprobungsprojekten wichtige Grundlagen für den künftigen behördlichen Datenaustausch über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) geschaffen. Die Ergebnisse sollen nun als Blaupause für weitere NOOTS-Vorhaben dienen. mehr...
GISA: BVVG stellt SAP-Betrieb neu auf
[15.06.2026] GISA begleitet die BVVG beim Wechsel in die SAP Private Cloud. Seit 2008 betreut der IT-Dienstleister die SAP-Systeme der Gesellschaft. Im aktuellen Transformationsprojekt unterstützt er Beratung, Qualitätssicherung und künftiges Betriebsmodell. mehr...
Bremen/Nordrhein-Westfalen: Schnittstellen statt Amtsgrenzen
[19.05.2026] Bremen und Nordrhein-Westfalen wollen den Datenaustausch in der Verwaltung vereinfachen. Eine gemeinsame Plattform soll technische Schnittstellen bündeln, Standards vereinheitlichen und Kommunen bei der Entwicklung digitaler Dienste einbinden. mehr...
Bremen: Klassisches Telefon hat ausgedient
[05.05.2026] Die bremische Verwaltung verabschiedet sich weitgehend vom klassischen Telefon und setzt stattdessen in Zukunft auf das Softphone als Grundausstattung. mehr...
Interview: Zwischen Praxis und Politik
[28.04.2026] Im Kommune21-Interview erläutern Stephan Hauber, Vorstandsvorsitzender des VOIS-Vereins, und Markus Bremkamp, Schatzmeister des VOIS-Vereins, was sie zur Gründung ihres Vereins bewogen hat und welche Ziele dieser verfolgt. mehr...
Kreis Düren: Microsoft 365 eingeführt
[21.04.2026] Der Kreis Düren hat Microsoft 365 flächendeckend ausgerollt. Unterstützt wurde die Kommunalverwaltung dabei vom Dienstleister regio iT. mehr...
Rheinland-Pfalz: OPTIKOM kommt voran
[17.04.2026] Im interkommunalen Prozessmanagement-Projekt OPTIKOM in Rheinland-Pfalz wurden bereits Meilensteine erreicht, wie eine rund 1.000 Prozesse umfassende Blaupause für ein gemeinsames Prozessregister. Im kommenden Jahr können weitere Kommunen in das Projekt aufgenommen werden. mehr...





















