IT-PlanungsratPerspektiven in Europa

Der IT-Planungsrat will deutsche und europäische Interessen harmonisieren.
(Bildquelle: PEAK)
Dem IT-Planungsrat geht es nach dem gemeinsamen Grundverständnis seiner Mitglieder nicht nur darum, europäische Vorgaben in die eigenen Aktivitäten einfließen zu lassen, sondern auch darum, Interessen der Kommunen, der Länder und des Bundes zu bündeln, um ihnen auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen. Harmonisierte Vorgaben in Europa sind in vielen Bereichen sinnvoll und in einigen unumgänglich. So ist IT für das Funktionieren von Staat und Verwaltung mittlerweile so bedeutend und die Vernetzung zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union so eng, dass sich jeder der Etablierung und Aufrechterhaltung eines gemeinsam vereinbarten Mindestniveaus an Sicherheit widmen muss.
Interessen aus Deutschland in Europa Gehör zu verschaffen soll nicht heißen, deutsche IT-Standards auf europäischer Ebene zu retten. Es geht dem IT-Planungsrat um einen echten Dialog mit dem Ziel der bestgeeigneten Lösung in einem konkreten Problemfeld. Dass Anforderungen vermieden werden müssen, die in deutschen Behörden nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand implementiert werden können, ist insofern kein Gegensatz, sondern notwendige Grundhaltung für die Diskussion.
E-Government auf der Agenda
Die europäische Dimension des E-Government stand schon früh auf der Tagesordnung des Gremiums. Bereits in der zweiten Sitzung im Juli 2010 setzte der IT-Planungsrat eine Kooperationsgruppe EU ein. Diese hatte nicht nur den Auftrag, Empfehlungen für die Verbesserung des fachlichen Austauschs mit der EU-Kommission zu erarbeiten, die das gemeinsame Grundverständnis und einen Bezugsrahmen für europäische Themen bis heute prägen. Mit der Kooperationsgruppe EU war auch ein Anlass gegeben, die Kommunikationsprozesse im IT-Planungsrat mit wichtigen Mitstreitern zu europäischen Themen zu optimieren. Heute verfügt der IT-Planungsrat über ein Sensorium für die europäische Dimension des E-Government, das durch eine ständige Berichterstattung in jeder Sitzung weiter geschärft wird. Positiv hervorzuheben ist an dieser Stelle die koordinierende Funktion des Bundesministeriums des Innern, ohne die der Anspruch, zu europäischen Initiativen frühzeitig Position zu beziehen und diese von vornherein bei eigenen Aktivitäten zu berücksichtigen, kaum umgesetzt werden kann. Auf europäischer Ebene nimmt Deutschland ferner durch Einbindung in eine bei der EU-Kommission angesiedelte eGovernment Expert Group Einfluss. Dabei wird die Bundesrepublik durch hochrangige Beamte aus dem Bundesministerium des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa vertreten.
In den vergangenen beiden Jahren befasste sich der IT-Planungsrat unter anderem mit dem E-Government-Aktionsplan 2011-2015, dem E-Government Benchmarking, dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen und mit dem Entwurf der Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Der IT-Planungsrat stellte diese Dokumente in den föderalen Kontext Deutschlands, analysierte deren Auswirkungen für das E-Government hierzulande, bezog Position im Sinne der Mitgestaltung oder entsandte Mitarbeiter in die zuständigen Arbeits- und Expertengruppen auf europäischer Ebene. Da fast alle diese Themen auf mittlere bis lange Dauer angelegt sind, tangieren sie auch heutige Aktivitäten des IT-Planungsrats.
Integrierte Infrastrukturen
Künftig wird die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Connecting Europe Facility (CEF) eine besondere Stellung unter den europabezogenen Aktivitäten des IT-Planungsrats einnehmen. Die CEF ist Teil des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020, genauer des darin enthaltenen Wachstumspakets für integrierte europäische Infrastrukturen. Ziel ist es, den für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Vollendung des Binnenmarktes entscheidenden Infrastrukturausbau grenzüberschreitend voranzutreiben. Mit ihrer sektorübergreifenden Ausrichtung auf Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen bündelt die CEF bislang unterschiedliche Finanzierungsinstrumente in einem Fonds, mit dem Vorteil ähnlicher Antrags- und Abrechnungsmodalitäten. Dabei werden die begünstigten Fördergegenstände in sektorspezifischen Leitlinien festgelegt.
Die sektorspezifische Leitlinie für den Bereich der Telekommunikation wird derzeit noch verhandelt. Absehbar ist jedoch, dass in den Jahren 2014 bis 2020 knapp eine Milliarde Euro für die Etablierung und den Ausbau grenzüberschreitender elektronischer Dienste zur Verfügung stehen. Deren Nutzung soll im Wesentlichen durch die Errichtung und den Betrieb zentraler Plattformen gefördert werden, an die elektronische Dienste der EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen werden. Dies soll nach aktuellem Diskussionsstand Funktionen wie den elektronischen Dokumentenaustausch, die elektronische Identifizierung oder die Rechnungsabwicklung betreffen. Eine wesentliche Frage ist hierbei, wer welche Standards für die zentralen Plattformen festlegt, welche die dezentralen Dienste der Mitgliedsstaaten wiederum bedienen können müssen. Basis hierfür ist das neue EU-Großprojekt Electronic Simple European Networked Services
(e-SENS), das unter der Gesamtfederführung Nordrhein-Westfalens und unter Mitwirkung des Freistaats Sachsen mit über 100 Organisationen aus 20 europäischen Ländern durchgeführt wird. Mehrere Mitglieder des IT-Planungsrats gehören dem Konsortium an und tragen Sorge für einen stetigen Informationsfluss und die Berücksichtigung der Interessen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland.
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