InterviewDienste aus der GovCloud

Dr. Marianne Wulff: „Über die GovCloud generieren die Partner deutliche wirtschaftliche Vorteile für ihre Kunden."
(Bildquelle: Vitako)
Frau Dr. Wulff, ProVitako hat eine Plattform für Cloud-Computing-Dienste entwickelt. Wie sieht das Geschäftsmodell aus?
Die Kooperationspartner bei ProVitako sind derzeit mehr als 20 IT-Dienstleister in öffentlicher Trägerschaft, die als Genossenschaftsmitglieder die ProVitako tragen. Voraussetzung für den Beitritt ist eine Mitgliedschaft in der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako. ProVitako ist eine weitgehend virtuelle Organisation. Sie erbringt keine eigenen operativen Leistungen und benötigt daher nur geringe eigene Personalkapazitäten. Die operative Leistungserbringung erfolgt bei den Cloud-Diensten durch die einzelnen Genossenschaftsmitglieder. ProVitako fungiert als Inhouse-Plattform: Sie kauft die Cloud-Dienste bei den Mitgliedern ein und verkauft sie an andere Mitglieder, die diese wiederum in eigener Verantwortung an ihre Kunden weitergeben. Die Genossenschaft ist Vertragspartner und rechtliches Bindeglied zum Leistungsbezug unter den Mitgliedern. Die operativen Kosten der Genossenschaft, wie zum Beispiel Anwaltskosten, werden ausschließlich durch Handling-Gebühren gedeckt. Während die Abrechnung nutzungs- und verbrauchsabhängig erfolgen wird, soll die Preisbildung für die Dienste im Wettbewerb geschehen.
Nach Angaben von ProVitako entspricht die GovCloud allen vergabe- und kartellrechtlichen Anforderungen. Warum ist das so?
Den vergaberechtlichen Bedingungen entspricht die GovCloud unter anderem deshalb, weil wir streng darauf geachtet haben, dass wir Inhouse-fähig sind. Dies wird etwa dadurch sichergestellt, dass bei ProVitako ausschließlich Institutionen Mitglieder sind, die vollständig von der öffentlichen Hand getragen werden. Hinzu kommt, dass ProVitako seine Leistungen nicht am Markt bereitstellt. Kartellrechtlich werden wir ausschließlich Dienste anbieten, die den deutschen und europäischen Regelungen genügen, sprich: vor allem Leistungen, die einen relativ großen Nachfragemarkt haben. Die Prüfung erfolgt für bestimmte Cloud-Dienste pauschal, für andere in jedem Einzelfall.
„Die über das GovCloud-Portal angebotenen Lösungen sind auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten.“
Ist dies rechtlich abgesichert?
Wir haben alle rechtlichen Fragen mit einer auf öffentliches Vergaberecht spezialisierten Kanzlei geklärt und sind im direkten Kontakt mit dem Bundeskartellamt.
Wie werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt?
Da es sich bei den Cloud-Diensten, die über die GovCloud ausgetauscht werden sollen, ausschließlich um Leistungen von IT-Dienstleistern in öffentlicher Trägerschaft handelt, ist die Frage einfach zu beantworten: Alle Leistungsanbieter sind auf das öffentliche Datenschutzrecht verpflichtet. Um auch den Austausch von Cloud-Leistungen über Bundesländergrenzen hinweg organisieren zu können, werden wir die jeweils strengsten Regeln aus den verschiedenen Landesdatenschutzgesetzen anlegen.
Welche Maßstäbe wurden an die IT-Sicherheit angelegt?
Kommunale IT-Dienstleister müssen seit jeher dafür sorgen, dass die Daten der Bürger und Unternehmen sicher sind. Es gelten die hohen Anforderungen der Landesdatenschutzgesetze. Immer mehr Mitglieder der Genossenschaft besitzen zudem Sicherheitszertifikate, beispielsweise nach IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Wichtig im Kontext von Cloud Computing ist auch, dass die Daten ausschließlich in öffentlicher Hand verbleiben und natürlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet werden.
Mit welchen Diensten startet die Plattform und welche weiteren können Sie sich künftig vorstellen?
Zunächst werden voraussichtlich Speicherplatz und Archivdienste angeboten werden. Künftig ist alles vorstellbar, von der Telefonie über Fachverfahren für Querschnittsaufgaben und Office-Lösungen bis hin zu De-Mail-Gateways für die sichere Kommunikation mit der Verwaltung, wie vom neuen E-Government-Gesetz vorgesehen.
Wo liegen die wesentlichen Vorteile der GovCloud für kommunale IT-Dienstleister und ihre Kunden?
Indem Skaleneffekte genutzt werden, generieren die Partner deutliche wirtschaftliche Vorteile für ihre Kunden. Vor allem, weil Spitzenlasten besser auf verfügbare Rechner- und Speicherkapazitäten verteilt werden können. Zusätzlich ist die Sicherheit aller Daten auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland durch die bewährte Verlässlichkeit der öffentlichen IT-Dienstleister garantiert. Darüber hinaus erlaubt die GovCloud ein flexibles Reagieren, wenn etwa Genossenschaftsmitglieder kurzfristig IT-Lösungen beschaffen und nutzen wollen. Unter dem Dach von ProVitako können IT-Dienstleister eine Cloud-Lösung sehr schnell für den Endkunden Verwaltung bereitstellen. Alle Vorgaben des EU-Vergaberechts werden selbstverständlich eingehalten. Eines darf man nicht vergessen: Die über das GovCloud-Portal angebotenen Lösungen sind auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten. Es sind ausschließlich Lösungen, die bereits erfolgreich in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden.
Dieser Beitrag ist in der Oktober-Ausgabe von Kommune21 im Schwerpunkt Cloud Computing erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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