DStGBPraxisnaher Rahmen für Parkraumkontrolle

Kommunen brauchen Rechtssicherheit und praxisnahe Regelungen bei der digitalen Parkraumbewirtschaftung.
(Bildquelle: grigory_bruev/123rf.com)
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich im Rahmen einer Anhörung mit der geplanten Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes zur Digitalisierung von Führerschein- und Fahrzeugdokumenten sowie zur Einführung einer digitalen Parkraumkontrolle. Die Einführung einer digitalen Parkraumkontrolle wurde von mehreren Sachverständigen im Rahmen der Anhörung unterstützt. Dabei betonten die Kommunalen Spitzenverbände, dass es eine praxistaugliche Ausgestaltung ohne unnötige Nachkontrollen geben müsse. Dies geht aus einer Meldung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) hervor. Auch Verschlüsselungsverfahren für Kennzeichen kamen zur Sprache: Diese müssten technologieoffen geregelt werden, um die Anwendung technisch nicht zu sehr einzuschränken. Diskutiert wurde auch über die Frage sozial abgestufter Tarife beim Bewohnerparken, für die bislang eine Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz fehlt.
Chance für moderne Parkraumbewirtschaftung
Die Digitalisierung der Parkraumkontrolle bietet aus Sicht des DStGB erhebliche Chancen für effizientere Verwaltungsabläufe und eine moderne Parkraumbewirtschaftung. Für Städte und Gemeinden ist entscheidend, dass die gesetzlichen Grundlagen praktikabel ausgestaltet sind und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden entstehen, betont der Verband. Die digitale Parkraumkontrolle könne einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Reduzierung des Parksuchverkehrs und zur Stärkung nachhaltiger Mobilität leisten. Voraussetzung sei jedoch eine rechtssichere, technologieoffene Ausgestaltung mit praktikablen Kontrollmöglichkeiten. Den Kommunen müsse zudem mehr Flexibilität eingeräumt werden, um die Parkraumbewirtschaftung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierzu gehört auch eine Anpassung des Gebührenrahmens, der zwar in einigen Ländern erweitert wurde, jedoch vielerorts mit 30,70 Euro pro Jahr für einen Anwohnerparkausweis kaum noch zeitgerecht erscheine.
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