Dienstag, 1. Juli 2025

i-KfzAngebot wird wenig genutzt

[24.08.2022] Seit 2015 erfolgt in den Kommunen in verschiedenen Stufen die Umsetzung der internet­basierten Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz). Mittlerweile ist das Online-Angebot weit verbreitet. Die Nutzungszahlen sind jedoch nach wie vor gering, wie eine Studie zeigt.
Nur ein Bruchteil der Kfz-Neuzulassungen erfolgt online.

Nur ein Bruchteil der Kfz-Neuzulassungen erfolgt online.

(Bildquelle: momius/stock.adobe.com)

Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugzulassung gehören zu den am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen von Privatpersonen. Vor der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2019 gemäß Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beispielsweise über 1,24 Millionen neue Kraftfahrzeuge (Kfz) privat zugelassen und über zehn Millionen Kfz außer Betrieb gesetzt. Das Projekt internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz) ist bereits vor dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gestartet. 2015 wurden die ersten Leistungen online angeboten und werden seitdem in mehreren Stufen ausgebaut. Mit Start der Stufe 3 zum Oktober 2019 können Privatpersonen nunmehr fast alle Geschäftsvorgänge online abwickeln.
Eine Studie der Hochschule für Polizei und Verwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) widmete sich nun folgenden Fragestellungen: Wie viele Kommunen bieten seit wann welche i-Kfz-Stufe an? Welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben sich ergeben? Wie werden die vorhandenen Online-Dienstleistungen genutzt?
Als Stichprobe wurden alle Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen per E-Mail angeschrieben. An der webbasierten Umfrage vom April bis Mai 2022 nahmen 39 von 53 (also rund 72 Prozent) der Zulassungsbehörden teil, die knapp 62 Prozent der Bevölkerung von NRW abdecken. Einige statistische Daten blieben aufgrund von Hinweisen der Behörden in der Auswertung unberücksichtigt. Ergänzt wird die Auswertung um Daten der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) aus dem Jahr 2022. Alle Daten können online über www.ozg-dashboard.de bezogen werden.

Technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Gemäß der Auswertung bieten derzeit 33 Kommunen (85 Prozent) mindestens eine Leistung gemäß i-Kfz an. Die übrigen sechs wechseln wegen Schlechtleistung derzeit den Anbieter oder arbeiten an der erstmaligen Einführung. Bei allen Kommunen, die mindestens eine Leistung online anbieten, können Bürger die Außerbetriebsetzung von Kfz (Stufe 1 von i-Kfz) online erledigen. Die übrigen Stufen werden nur von 28 beziehungsweise 29 Kommunen angeboten. Insgesamt 28 Kommunen bieten alle drei derzeit möglichen i-Kfz-Stufen an.
Eingeführt wurden die drei i-Kfz-Stufen in den Jahren 2015, 2017 und 2019. Die Mehrheit der Kommunen nahm diese dann auch gleich in den entsprechenden Jahren direkt in ihr Online-Angebot auf. Die Realisierung erfolgt in 22 Kommunen (65 Prozent) über einen externen Dienstleister, den das (kommunale) Rechenzentrum eingekauft hat. In rund einem Viertel der Fälle stammt das Angebot direkt vom Rechenzentrumsdienstleister, nur fünf Kommunen haben einen externen Dienstleister beauftragt.
Alle Kommunen, die derzeit kein i-Kfz-Angebot haben, berichten von technischen Problemen bei der Umsetzung. Vier Kommunen hatten ein Angebot, mussten dieses aber wieder einstellen. Die Probleme beziehen sich entweder auf die Lösung eines Anbieters an sich, weshalb ein Wechsel erfolgt, oder auf technische Probleme beim Betrieb der Software. Insbesondere die Umsetzung von i-Kfz Stufe 3 wird als problematisch beschrieben, da die Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamts hier besonders hoch seien. Rund ein Viertel der Kommunen, die mindestens eine i-Kfz-Leistung anbieten, berichten in den Kommentarfeldern ebenfalls von temporären technischen Schwierigkeiten und zeitweisem Ausfall der Systeme.

Niedrige Nutzungszahlen

Wie die Studie weiter zeigt, sind die Nutzungszahlen bei i-Kfz insgesamt niedrig. Die höchsten Zahlen sind für die Außerbetriebsetzung (Stufe 1) zu verzeichnen, vermutlich weil diese am einfachsten zu realisieren ist und bereits am längsten angeboten wird. In absoluten Zahlen wurden in den abgefragten Jahren in den Kommunen mit i-Kfz-Angebot im Jahr 2019 insgesamt 1.020 Kfz, im Jahr 2020 insgesamt 4.757 Kfz und im Jahr 2021 insgesamt 10.446 Kfz online außer Betrieb gesetzt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Außerbetriebsetzungen entspricht das einem Anteil von 0,06 Prozent (2019) bis 0,75 Prozent (2021). Der Maximalwert einer Kommune beträgt 3,31 Prozent im Jahr 2021.
Noch niedriger liegen die Zahlen für die Stufen 2 und 3 von i-Kfz. An Wiederzulassungen (Stufe 2: gleicher Halter; Stufe 3: alle Varianten) wurden online insgesamt nur zwischen 15 (2019) und 183 (2021) Vorgänge durchgeführt. Die Online-Quote liegt daher bezogen auf das Jahr 2021 im Maximum bei lediglich 0,16 Prozent aller Vorgänge dieser Zulassungsart. Nur in einer Kommune und in einem Jahr lag der Online-Anteil bei etwas mehr als einem Prozent. Für Neuzulassungen liegen die Zahlen noch niedriger. Im Jahr 2020 wurden 67 und im Jahr 2021 insgesamt 374 Neuzulassungen online durchgeführt. In beiden Jahren ist das ein Anteil von weniger als 0,1 Prozent.
Die Zahlen der AKDB für den Freistaat Bayern stützen diese Daten. Demnach wurden im Jahr 2019 in den betreuten Zulassungsbehörden 25.315 und im Jahr 2020 15.556 Außerbetriebsetzungen online durchgeführt. An Neuzulassungen wurden im Jahr 2020 413 Vorgängen online durchgeführt. Die vorläufigen Zahlen für 2021 zeigen nur bei den Neuzulassungen einen Anstieg. Gemäß KBA wurden 2019 in Bayern insgesamt 1,8 Millionen Außerbetriebsetzungen und rund 865.000 Neuzulassungen vorgenommen. Auch das zeigt den geringen Anteil, den die Online-Vorgänge ausmachen.

Weiterer Ausbau sinnvoll

Im Fazit zeigt sich, dass die Umsetzung von i-Kfz in den Zulassungsbehörden in der Mehrzahl zeitnah mit Einführung der jeweiligen Stufe erfolgte. Die Umsetzung weist jedoch technische Schwierigkeiten auf, die teils noch andauern. Obwohl die Online-Angebote im Fall der Außerbetriebsetzung bereits seit mehreren Jahren existieren, sind die Nutzungszahlen sehr niedrig und sich auch im Zuge der Corona-Pandemie nur geringfügig gestiegen. Dies verwundert, da zum einen die Hürden zur Nutzung durch Verzicht auf die Legitimation durch eID gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. April 2020 verringert wurden. Zum anderen waren die Online-Verfahren zeitweise die einzige Möglichkeit, Zulassungsverfahren durchzuführen.
Die geringen Nutzungszahlen passen auch nicht zur allgegenwärtigen Kritik, dass die Behörden nicht digital genug seien – und insbesondere nicht zur weit verbreiteten Kritik an vielen Zulassungsbehörden. Erklärungsansätze können die fehlende Kenntnis über die Funktionsweise des neuen Personalausweises, eine generelle Skepsis gegenüber Online-Verfahren oder schlicht die Unkenntnis über das Angebot sein. Dennoch erscheint ein Festhalten an i-Kfz und der weitere Ausbau des Angebots mit Bezug auf die hohen Verfahrenszahlen sinnvoll.

Dr. Götz Fellrath ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.




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