Dienstag, 31. März 2026

AKDBDigitale Einbürgerung wird flexibler

[31.03.2026] Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern hat den Online-Dienst Digitale Einbürgerung um eine Zwischenspeicherungsfunkion erweitert. Laufende Anträge können nun für bis zu 30 Tage gesichert und zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise über ein anderes Endgerät weiterbearbeitet werden.
Eine lächelnde Frau hält ein Tablet in der Hand, im Hintergrund ist ein Großraumbüro zu sehen.

Es können pro Nutzer und Dienst mehrere Vorgänge zwischengespeichert werden, was beispielsweise für Kanzleien, die mehrere Antragstellende betreuen, von Vorteil ist.

(Bildquelle: vectorfusionart/123rf.com)

Den Online-Dienst Digitale Einbürgerung bietet die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) nun mit Zwischenspeicherungsfunktion an. Wie der kommunale IT-Dienstleister mitteilt, steht die erweiterte Einer-für-Alle-Leistung auf FRED, der AKDB-Plattform für Online-Dienste zur Verfügung. 

Die neue Funktion ermögliche es den Antragstellenden, die laufenden Anträge für bis zu 30 Tage zu sichern und zu einem späteren Zeitpunkt von jedem Endgerät aus weiterzubearbeiten. Die Anmeldung erfolge sicher über die BundID. Nach der Anmeldung im Online-Dienst prüfe das System automatisch, ob ein offener Vorgang für das jeweilige Nutzerkonto vorliegt. Ist dies der Fall, werde der Vorgang samt Datum und Uhrzeit der Antragserstellung angezeigt, und die Nutzenden können entscheiden, ob der Antrag fortgesetzt, ein neuer Vorgang gestartet, oder der jeweilige Vorgang gelöscht werden soll. Die Aktion Löschen müsse von den Nutzenden bestätigt werden, sodass diese jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behalten. Pro Nutzer und Dienst können mehrere Vorgänge zwischengespeichert werden, was insbesondere für Kanzleien, NGOs oder Organisationen, die mehrere Mandanten in Vertretung betreuen, von Vorteil ist.

Die Möglichkeit der Zwischenspeicherung steht laut AKDB ausschließlich über die Anmeldung mit der BundID zur Verfügung. Die gespeicherten Anträge werden auf Wunsch in einer Datenbank der AKDB im BSI-zertifizierten Rechenzentrum hinterlegt.

„Mit der Zwischenspeicherung im Online-Dienst Einbürgerung setzen wir gemeinsam mit d-NRW einen weiteren Meilenstein für die digitale Verwaltung“, sagt der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer. „Nutzende profitieren von maximaler Flexibilität und Sicherheit bei der Antragstellung. Dies wird zu einer noch besseren Qualität der gestellten Anträge führen und so die Behörden weiter entlasten.“

Die Digitale Einbürgerung ist als EfA-Leistung unter der Federführung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) entwickelt worden. Betrieben wird sie von d-NRW.





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