Freitag, 11. Juli 2025

Kreis Waldeck-FrankenbergDirekt Einfluss

[30.04.2014] Der hessische Landkreis Waldeck-Frankenberg bietet seinen Bürgern die Chance, sich an den Haushaltsplanungen 2015 zu beteiligen. Noch bis Ende Mai können entsprechende Vorschläge eingereicht werden.

Sich aktiv in den Haushalt einbringen und mitbestimmen, wohin die Gelder fließen: Das können die Bürger des Landkreises Waldeck-Frankenberg im Rahmen der Bürgerhaushaltsinitiative. Vor einem Jahr gestartet, geht das Pilotprojekt nun in die zweite Runde. „Die Resonanz aus dem letzten Jahr zeigt deutlich, dass Interesse der Bürger besteht, sich einzubringen“, sagt Kreistagsvorsitzende Iris Ruhwedel. „Das Projekt Bürgerhaushalt, welches der Landkreis als einziger in Hessen umgesetzt hat, bietet die Möglichkeit dazu.“ Auch Politikverdrossenheit könne so entgegengewirkt werden. „Daher hoffen wir, dass wir auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Vorschläge bekommen – denn nur wer handelt, der kann auch etwas verändern“, so die Kreistagsvorsitzende weiter. Noch bis zum 30. Mai 2014 können Ideen entweder online per Formular oder direkt bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Wichtig dabei ist nach Angaben der Kommune, dass es sich um Aufgabengebiete des Kreises handelt wie Schule/Bildung, Sport, Kreisstraßen oder öffentliche Sicherheit und Ordnung. Alle eingereichten Vorschläge werden anschließend dem Finanzausschuss vorgelegt, der darüber entscheidet, welche Ideen im kommenden Haushaltsjahr Verwendung finden. Der Kreistag entscheidet dann final über die Aufnahme der Vorschläge. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sind für den letztjährigen Bürgerhaushalt 28 Vorschläge eingegangen. Die Themen reichten vom öffentlichen Personennahverkehr, Kreisstraßen- und Radwegebau bis hin zum Schulwesen und zur Gesundheitsförderung. Zu den Vorschlägen wurden Stellungnahmen der Verwaltung eingeholt. Der Finanzausschuss hatte im September 2013 darüber entschieden, welche der Vorschläge in den Haushaltsentwurf 2014 aufgenommen werden. Weiterverfolgt werden sollen nach der Entscheidung des Kreistags die Vorschläge zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie gegebenenfalls der Gemeindeverwaltungen der Kommunen (2.000 Euro); die Einrichtung von Selbsthilfekontaktstellen zur Förderung der Selbsthilfelandschaft (2.000 Euro) sowie die Förderung von bedrohten Haustierrassen (1.000 Euro).





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