Freitag, 8. Mai 2026

VitakoEchte Alternative schaffen

[10.08.2023] Die Deutsche Verwaltungscloud kann erhebliche Mehrwerte bieten – aber nur, wenn sie als öffentlich-rechtliche Alternative zu den Angeboten der Hyperscaler mit höchster digitaler Souveränität aufwartet. Hierfür gilt es nun, die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die Deutsche Verwaltungscloud ist zwingend souverän aufzubauen.

Die Deutsche Verwaltungscloud ist zwingend souverän aufzubauen.

(Bildquelle: tete_escape/stock.adobe.com)

Clouds gehören zum Alltag. Millionen Menschen allein in Deutschland speichern ihre Fotos in der Microsoft- und der Apple-Cloud oder hinterlegen Daten bei Google, Amazon oder zunehmend auch bei chinesischen Anbietern wie der Alibaba Cloud. Und die Verwaltungen? Sollten nicht auch sie die Verheißungen der Cloud nutzen? Ja. Aber nur, wenn wir souveräne Angebote schaffen können – und einen echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungen.
Allein die drei genannten US-Konzerne vereinen in Europa etwa drei Viertel des Cloud-Markts. Das ist zunächst kein Problem. Allerdings schärft es das Bewusstsein für mögliche Abhängigkeiten. Und davor müssen wir uns hüten: Die Deutsche Verwaltungscloud – aus der Bund, Länder und Kommunen künftig Programme und Fachverfahren abrufen sollen – ist zwingend souverän aufzubauen. Zumal mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen in den USA 2024 eine Renaissance der America-First-Politik nicht ausgeschlossen ist. Nur zur Erinnerung: Im Oktober 2019 musste Adobe auf Druck der US-Regierung Kunden in Venezuela den Zugang zu Produkten entziehen.

Drei Prämissen sollten erfüllt sein

Die kommenden Wochen und Monate sind von entscheidender Bedeutung. In seiner vergangenen Sitzung hat der IT-Planungsrat über die künftige Governance der Deutschen Verwaltungscloud entschieden. Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) wurde mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle beauftragt und das Umsetzungsprojekt zur Deutschen Verwaltungscloud geht endlich an den Start. Anfang November dieses Jahres soll dann hoffentlich geklärt werden, wie Hyperscaler dabei eingebunden werden können. Aus Sicht der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, sind drei Prämissen zwingend einzuhalten:

Multi-Cloud-Strategie umsetzen: Nur eine Multi-Cloud-Strategie lässt Verwaltungen und Behörden eine echte Wahl. Dazu gehört auch, dass Daten, Fachanwendungen und Infrastrukturkomponenten wie etwa Benutzerverzeichnisse, problemlos von einem Cloud-Anbieter zu einem anderen umziehen können. Auch hier stellen sich zahlreiche ernsthafte Fragen, in welcher Weise die Hyperscaler dem Gebot nachkommen wollen – zumal einige Geschäftsmodelle geradezu darauf ausgelegt sind, mit Zusatzservices Kunden in die Abhängigkeit zu locken.

Open Source nutzen: Quellcode wird dabei von den Urheberinnen und Urhebern öffentlich auf Plattformen zur Verfügung gestellt. Die Nutzenden zahlen in der Regel eine Gebühr für den Support und können mit frei gewählten Partnern eigene Software-Lösungen erstellen – mehr Unabhängigkeit geht nicht. Mit OpenCoDE als zentrales Repository für die öffentliche Verwaltung und nun bald der Deutschen Verwaltungscloud als Betriebsplattform stehen zentrale Bausteine bereit, um dem Grundsatz „Public Money Public Code“ in der Verwaltung zu verankern.

Rechtskonformität sicherstellen: Insbesondere das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt bei der Nutzung von Cloud-Diensten der internationalen Hyperscaler hohe Hürden auf. Das ist gut so – ein unkontrollierter Datenabfluss in außereuropäische Länder ist unter allen Umständen vertraglich, organisatorisch und technisch auszuschließen. Stand heute können die Hyperscaler aber nicht einmal angeben, auf welchen Servern und in welchen Ländern etwaige Verwaltungsdaten genau liegen werden. Es wurde bereits angekündigt, dass auch der neuerliche Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission juristisch angefochten wird.

Forderungen von Vitako

Vitako hat hierzu mit seinem Positionspapier zur Deutschen Verwaltungscloud klar Stellung bezogen: Wir brauchen eine starke öffentlich-rechtliche Cloud-Alternative auf Basis von Open Source, um auch in Zukunft die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen. Dabei sollten wir als öffentliche Verwaltung aber keinesfalls beim Hyperscaler-Bashing mitmachen. Nein: Wir brauchen einen Mix aus öffentlich-rechtlichen Cloud-Anbietern sowie privatwirtschaftlichen Hyperscalern. Schnittstellen, Betriebssysteme und Architekturen müssen darauf ausgerichtet und offen gestaltet werden. Zudem braucht die bei der FITKO angesiedelte Koordinierungsstelle ein starkes Mandat aus Politik und Verwaltung, um nicht nur Angebot und Nachfrage beider Seiten zu bündeln, sondern auch auf die Einhaltung der Regeln gegenüber allen Marktteilnehmern zu bestehen.
Außerdem sollten wir das Thema unbedingt europäisch denken. Erstens sind Zertifizierungen und Regulierungen zwingend mit unseren europäischen Partnern zu diskutieren. Zweitens verfügen alle EU-Länder über öffentliche IT-Dienstleister, die in unterschiedlicher Art und Weise Cloud-Infrastrukturen für die öffentliche Verwaltung aufbauen – und die in ein grenzüberschreitendes Cloud-Netzwerk zu integrieren sind. Wir IT-Dienstleister müssen jetzt gemeinsame Standards für die Interoperabilität und Portabilität von Daten und Software definieren. Und die EU ist gefordert, dafür den richtigen Rahmen zu bieten und später dessen Einhaltung sicherzustellen.

Öffentlich-rechtliches Ergänzungsangebot schaffen

Stellen wir uns kurz die perfekte Cloud-Welt vor, in der die beschriebenen Prämissen gelten. Sollten die Verwaltungen mit ihren Anwendungen und Daten nun in großem Maße dorthin umziehen? Nicht zwingend. Laut einer aktuellen Umfrage von Vitako sagen 57 Prozent der kommunalen IT-Dienstleister, dass einzelne Fachverfahren nicht in die Cloud sollen. Dabei geht es auch um Kosteneffizienz, denn Cloud-Lösungen sind – entgegen der landläufigen Meinung – nicht zwangsweise günstiger. Je rund ein Drittel der Vitako-Mitglieder sagt, dass die Infrastrukturkosten für die Kommunen durch die Cloud steigen, sinken oder stabil bleiben. Klare Vorteile bringen sie, wo große Skalierungseffekte zu erwarten sind, beispielsweise bei Wahlen oder dem Führerschein­umtausch. Auch können sie betriebswirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, wenn bundesweit einheitliche ­Online-Dienste und Fachverfahren wie das Standesamtswesen deutlich effizienter auf die knapp 11.000 Kommunen in Deutschland ausgerollt werden können.
Die Deutsche Verwaltungscloud bietet ein erhebliches Potenzial. Es kommt nicht von ungefähr, dass 92 Prozent der kommunalen IT-Dienstleister in den kommenden fünf Jahren eine deutliche Nutzungssteigerung durch die Verwaltungen erwarten. Umso wichtiger ist es, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für höchste Souveränität zu setzen, für die Cloud geeignete Verfahren zu identifizieren und ein öffentlich-rechtliches Ergänzungsangebot zu den Hyperscalern zu errichten.

Dr. Rolf Beyer ist Vorstandsvorsitzender der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako.




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