Samstag, 15. August 2026

EDV ErmtraudElektronische Kassensysteme melden

[15.04.2025] Bis spätestens Ende Juli müssen elektronische Kassen(systeme) über das Programm ELSTER den Finanzbehörden gemeldet sein. Dies betrifft auch Kommunalverwaltungen und andere kommunale Einrichtungen. Der Kassenspezialist EDV Ermtraud liefert Hilfestellung zum Meldeprozess.

Seit 1. Januar 2025 besteht eine Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme.

(Bildquelle: llesia/123rf.com)

Kassen müssen transparent und revisionssicher geführt werden – inklusive technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) und DSFInV-K-Prüffähigkeit. Sie sind elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs) im Sinne der Finanzbehörden und werden daraufhin geprüft, dass sie ordnungsgemäß geführt werden – in der Kommunalverwaltung im Bürgerbüro, Standesamt oder bei der Kfz-Zulassungsstelle ebenso wie in kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbad, Museum oder Touristeninformation. In diesem Zusammenhang erreicht jetzt ein neues Thema die Kommunen und deren Einrichtungen: die elektronische Meldung der Kassensysteme an das Finanzamt via ELSTER. Darüber informiert der Kassenspezialist EDV Ermtraud.

Diese Mitteilungspflicht gemäß § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) gilt seit dem 1. Januar 2025. Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 erworben oder außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder Stilllegung gemeldet werden. Zudem müssen alle Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und weiterhin genutzt werden, spätestens bis zum 31. Juli 2025 registriert werden. Die Meldepflicht gilt unabhängig von den verwendeten Zahlarten. So unterstützt das System TopCash von EDV Ermtraud beispielsweise Barzahlungen, PayPal am Arbeitsplatz, Google und ApplePay sowie Kreditkarte – unabhängig davon, ob Leistungen mit oder ohne Umsatzsteuer verbucht werden.

Um dieser Pflicht nachgehen zu können, steht in ELSTER ein Meldeformular für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Dort sind beispielsweise die Seriennummern, die technische Sicherheitseinrichtung, In- und Außerbetriebnahmedaten der Kassen, der kassenführende Betreiber und Standort zu vermerken. Das Unternehmen EDV Ermtraud weist darauf hin, dass es die Anwender seiner Kassenlösung durch eine kostenlose Ausfüllhilfe unterstützt.





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