SachsenEntscheidender Anstoß

OZG setzt Impulse für die E-Government-Entwicklung.
(Bildquelle: creativ collection Verlag)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom Juni 2017 verpflichtet alle Verwaltungen in Deutschland, sämtliche dafür geeigneten Dienstleistungen online über miteinander verbundene Serviceportale anzubieten. Und das über alle Verwaltungsebenen hinweg. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Portale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Bürger und Unternehmen müssen von jedem Verwaltungsportal aus zur gewünschten Dienstleistung der dafür zuständigen Behörde weitergeleitet werden. Umständliches Suchen nach Zuständigkeiten entfällt. Außerdem sind Servicekonten bereitzustellen, die eine bundesweite Identifizierung für diese Verwaltungsleistungen ermöglichen. Bereits Ende 2022 soll dieser Prozess abgeschlossen sein – nicht viel Zeit für eine solch gewaltige Umstellung, schließlich müssen mindestens 500 Verwaltungsverfahren umgesetzt werden. Sachsen hat diese Herausforderung gerne angenommen. Denn nur so kann die Verwaltung des Freistaats deutlich bürgerfreundlicher und effizienter arbeiten.
Nachholbedarf bei der Digitalisierung
Deutschland hat bei der Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen erheblichen Nachholbedarf: Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten liegt die Bundesrepublik noch immer meist im Mittelfeld oder sogar auf den hinteren Plätzen. Das neue Gesetz gibt den entscheidenden Anstoß, endlich aufzuholen. Der Portalverbund wird eine dringend notwendige Übersichtlichkeit schaffen. Eines der Hauptprobleme des E-Governments in Deutschland ist nämlich die schlechte Auffindbarkeit der vorhandenen Angebote. Es gibt bereits viele gute Dienste, die aber kaum jemand kennt. In Zukunft reichen drei Klicks, um zum geeigneten Angebot zu gelangen. Die Umsetzung des OZG kann jedoch ein Bundesland allein nicht bewältigen. Bund, Länder und Kommunen müssen dabei eng kooperieren, und es muss eine neue Form der Aufgabenteilung geben.
Der Bund hat im ersten Schritt ein Digitalisierungsprogramm aufgesetzt, das vom IT-Planungsrat gesteuert wird. Zunächst wurde eine Prioritätenliste erstellt. Anschließend wurden verschiedene Arbeitsgemeinschaften zu einzelnen Leistungen eingerichtet. Sachsen wirkt in den AGs Gewerbemeldung, i-Kfz und Online-Beteiligung mit. Bund und Länder wollen sich die Umsetzung der Verwaltungsverfahren teilen und den anderen jeweils zur Nachnutzung zur Verfügung stellen.
Amt24 wird vom Informations- zum Serviceportal
In Sachsen wurde mit der technischen Umstellung des Serviceportals Amt24 ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Verwaltung getan. Bei der Überarbeitung wurde konsequent vom Nutzer her gedacht. Neue Funktionalitäten ermöglichen den Wandel vom Informations- zum umfassenden Serviceportal. Mit jedem Projekt, das die sächsische Verwaltung umsetzt, wird die Plattform leistungsstärker. Durch Synergien werden Kosten und Umsetzungszeiten minimiert. Amt24 als zentrale Komponente des sächsischen E-Governments wird sukzessive dazu befähigt, Online-Antragsverfahren medienbruchfrei zu initiieren und an bestehende Fachverfahren anzubinden. Ab Mitte dieses Jahres soll das für die Einrichtung von Online-Prozessen benötigte Servicekonto zur Verfügung stehen. Seit Ende 2017 arbeitet der Freistaat Sachsen beim E-Government verstärkt mit Baden-Württemberg zusammen. Beide Länder können so bei der Entwicklung ihrer Serviceportale Synergieeffekte nutzen. Die Basiskomponente Amt24 stellt die sächsische Landesregierung ihren Kommunen zur Verfügung.
Standard-Online-Verwaltungsverfahren
Während einige Gemeinden in Sachsen im Bereich Digitalisierung mittlerweile hervorragend aufgestellt sind, stellt das OZG für andere, insbesondere kleine Kommunen, eine große Herausforderung dar. Ein Hauptgrund hierfür liegt wohl in der jeweiligen haushalterischen Ausstattung, welche die Vorhaltung des erforderlichen Personals und Fachwissens nicht zulässt. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei diesem Prozess. Der Fokus ist dabei auf flächendeckend einheitliche und nachhaltige Lösungen gerichtet. Geplant ist unter anderem eine kommunale Koordinierungsstelle, die weitgehend einheitliche E-Government-Lösungen konzipiert. Von diesen Standard-Online-Verwaltungsverfahren soll letztlich jede einzelne sächsische Kommune profitieren. Nach §9 SächsEGovG sind staatliche Behörden zur Einführung solcher Standards verpflichtet.
Alle Anstrengungen lohnen sich
Es ist viel im Gange und es gibt noch viel zu tun. Die Umsetzung des OZG zwingt die Verwaltung, das E-Government innerhalb kurzer Zeit auf eine neue Stufe zu heben. Ein Effizienzgewinn für die Behörden entsteht aber erst, wenn die Antragsdaten medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können. Dafür müssen die Fachverfahren an die Portale und Online-Antragsverfahren angebunden sein. Damit dies wirtschaftlich umgesetzt werden kann, sind standardisierte Schnittstellen notwendig. Am Ende wird eine moderne Verwaltung stehen, die Bürgern wie Ämtern das Leben erleichtert. Mit diesem Ziel vor Augen lohnen sich alle Anstrengungen.
Dieser Beitrag ist der Ausgabe Juli 2018 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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