Dienstag, 1. Juli 2025

ULDFacebook muss sich bewegen

[09.09.2011] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und Vertreter des sozialen Netzwerks Facebook haben sich zu einem ersten Meinungsaustausch getroffen. An seiner Bewertung der Facebook-Angebote als nicht datenschutzkonform wird das ULD aber vorerst festhalten.

Nachdem das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angekündigt hatte, ab Oktober 2011 gegen Social-Plug-ins und Facebook-Fanpages von Website-Betreibern in Schleswig-Holstein vorgehen zu wollen (wir berichteten), hat der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages Vertreter von Facebook und ULD jetzt zu einem Meinungsaustausch eingeladen. Nach Angaben der Datenschutzbehörde sind die Gespräche ein Anfang, ändern aber vorerst nichts an der technischen und rechtlichen Bewertung der Facebook-Angebote, da zu den kritisierten Sachverhalten weiterhin keine ausreichenden Informationen vorlägen. „Bevor Plug-ins und Fanpages von Facebook datenschutzkonform genutzt werden können, muss sich das Unternehmen noch gewaltig bewegen“, so der Leiter des ULD, Thilo Weichert. Die Behörde habe einen weiteren und zügigen Informationsaustausch mit dem Betreiber vereinbart, Facebook habe darüber hinaus eine schnelle Bewertung des Arbeitspapiers des ULD zugesagt. Irritiert zeigte sich Thilo Weichert von einer Pressemitteilung, die das Bundesinnenministerium verschickt hatte. Darin heißt es, die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gelten, sei im Rahmen eines Gesprächs zwischen einem Facebook-Vertreter und Innenminister Hans-Peter Friedrich deutlich entschärft worden. Facebook habe sich dabei bereit erklärt, Initiativen zur Selbstregulierung der Anbieter sozialer Netzwerke zu unterstützen. „Mir ist nicht klar, auf welcher rechtlichen Basis und realen Kenntnissen Herr Friedrich eine Diskussion entschärfen könnte“, so ULD-Leiter Weichert. „Die Kontrolle des Datenschutzes obliegt nicht ihm, sondern den Aufsichtsbehörden der Länder. Diese äußern sich nach eingehender Prüfung von Sachverhalten und nicht nach unverbindlichen Gesprächen, auch wenn es um Facebook geht.“





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