Sonntag, 6. Juli 2025

BremenGesetz fördert elektronische Verwaltung

[16.03.2018] Bremen hat ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung beschlossen. Unter anderem schreibt es ab November die flächendeckende Annahme von E-Rechnungen in der Kernverwaltung des Landes sowie der beiden Städte Bremen und Bremerhaven vor.
Bremens Bürgerschaft hat das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen beschlossen.

Bremens Bürgerschaft hat das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen beschlossen.

Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwoch (14. März 2018) das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen beschlossen. „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert. „Elektronische Kommunikationswege sind für eine serviceorientierte und effizient arbeitende Verwaltung unverzichtbar. Das heute beschlossene Gesetz bildet den Rahmen für den flächendeckenden Einsatz des E-Governments.“ Wie der Bremer Senat mitteilt, sollen durch das Gesetz Verwaltungsverfahren einfacher und nutzerfreundlicher werden. Beispielsweise sollen Bürger und Unternehmen unabhängig von den Öffnungszeiten mit der Verwaltung elektronisch in Kontakt treten können. Dafür müssen laut Senatsangaben auch verschlüsselte Zugänge angeboten werden. Außerdem sollen Informationen über Verwaltungsdienste und dazugehörige Formulare oder Gebühren online abrufbar sein. Regelungen zum E-Rechnungsverfahren treffe das Gesetz ebenfalls. Demnach schreibt es ab 27. November 2018 die flächendeckende Annahme von E-Rechnungen in der gesamten Kernverwaltung des Landes und der beiden Städte Bremen und Bremerhaven vor. Aber auch nach innen soll die Verwaltung moderner und effizienter werden: Verfahren sollen erleichtert, beschleunigt und ohne Medienbrüche abgewickelt werden. Vorgesehen ist darüber hinaus die Einführung elektronischer Akten in allen Verwaltungsbereichen. Landesbehörden werden mit dem Gesetz ab dem 1. Januar 2022 dazu verpflichtet.





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