BerlinHauptstadt plant E-Government-Gesetz
Der Berliner Senat hat den Entwurf eines E-Government-Gesetzes für die deutsche Hauptstadt auf den Weg gebracht. Nach Angaben der Berliner Senatskanzlei soll das Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Berlin) die Grundlage für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsabläufe, die Förderung von Open Data und mehr elektronische Partizipationsmöglichkeiten für Bürger schaffen. Gegenstand des Gesetzentwurfs seien die Steuerung des IT-Einsatzes in der Landesregierung, umfassende elektronische Arbeitsabläufe und die Anpassung der Berliner Rechtsvorschriften zur Verwaltungsmodernisierung. Der Gesetzentwurf soll nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungsnahme zugeleitet werden. Frank Henkel, Bürgermeister und Senator für Inneres und Sport: „Mit dem Beschluss gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt der nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung. Die Regelungen im E-Government-Gesetz sollen sowohl dazu beitragen, Verwaltungsabläufe bürgernäher und moderner zu gestalten als auch den Verwaltungsmitarbeitenden die Arbeit zu erleichtern.“ Nach Angaben der Landesverwaltung enthält der Entwurf des E-Government-Gesetzes auch die Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes für die Landesverwaltung. Wie beim Bund soll mit dem Berliner EGovG vorgeschrieben werden, dass für Verfahren, in denen eine Identifizierung der Person erforderlich ist, der Einsatz der eID des neuen Personalausweises oder der Aufenthaltsgenehmigung hinreichend ist. Weiter ist der Pressemeldung zu entnehmen, dass durch das Gesetz eine medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsabläufen angestrebt werden soll. Im Punkt Open Data geht der Berliner Gesetzentwurf über die Regelungen des Bundes hinaus. Darin ist festgelegt, dass grundsätzlich alle öffentlichen Daten, die in maschinenlesbare Form gebracht werden können, über ein Datenportal veröffentlicht werden. Außerdem wurde eine landesweite IT-Steuerung im gesamtstädtischen Interesse aufgenommen. Über den IT-Staatssekretärs-Ausschuss als IT-Lenkungsrat ist geplant, mehr zentrale Vorgaben für die IT der Berliner Verwaltung zu machen. Hierfür soll das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert werden.
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