Montag, 12. Mai 2025

DatenschutzHilfestellung für Behörden

[12.05.2025] In der kommunalen Praxis gibt es beim Thema Datenschutz noch immer Rechtsunsicherheiten. Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern hat eine Orientierungshilfe für Behörden erarbeitet, die (EfA-)Onlinedienste betreiben oder nutzen.

Die DSK hat eine Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Fragen veröffentlicht.

(Bildquelle: danielt1994/123rf.com)

Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes im Juli 2024 wurden viele datenschutzrechtliche Fragen beim Betrieb und bei der Nachnutzung von Onlinediensten geklärt. Dennoch herrschen oftmals viele Rechtsunsicherheiten, wie der Datenschutz konkret anzuwenden und was im Zuge der OZG-Umsetzung datenschutzrechtlich zu beachten ist. Nun verweist das Land Brandenburg auf seiner Infowebsite auf eine Publikation der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK). Diese hat zu datenschutzrechtlichen Fragen eine Orientierungshilfe erarbeitet, die sich an alle Behörden richtet, die Onlinedienste betreiben und an Behörden, die Onlinedienste im EfA-Kontext nutzen.

Darüber hinaus haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in einer eigenen Meldung angekündigt, noch in diesem Jahr weitere praktische Hilfestellungen für die effektive Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten zu erarbeiten. Die DSK verweist darauf, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seinerseits plant, Leitlinien zur Anonymisierung zu veröffentlichen. Die Leitlinien zur Pseudonymisierung sind bereits erschienen. Das DSK-Papier soll dann auf den EDSA-Leitlinien aufbauen und anhand konkreter Beispiele zeigen, welche Anforderungen und Verfahren für die Pseudonymisierung und Anonymisierung wichtig sind.



Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, OZG


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