Montag, 9. Februar 2026

AachenKnöllchen online bezahlen

[13.10.2021] In Aachen besteht ab sofort die Möglichkeit, Verwarnungen im ruhenden Verkehr online einzusehen und zu bezahlen. Damit erweitert die Stadt ihr Portfolio der Ordnungswidrigkeitsverfahren.

In Aachen können Verwarnungen im ruhenden Verkehr jetzt direkt über ein internetfähiges Endgerät eingesehen und gegebenenfalls auch online über ein Payment-Verfahren der Stadt oder im Rahmen des eigenen Online-Bankings bezahlt werden. Wie die Kommune mitteilt, ergänzt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung dadurch zusammen mit dem Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie das Portfolio aller Online-Dienstleistungen und insbesondere der Ordnungswidrigkeitenverfahren der Stadt Aachen. Bislang habe ausschließlich die Anhörung im Verfahren online erledigt werden können.
Halterinnen und Halter von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen wurden nach Angaben der Stadtverwaltung bisher zunächst mittels gelber Zettel auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Zukünftig werde sich auf den neuen weißen Zetteln ein individueller QR-Code befinden, über den man mittels Endgerät umgehend über Grund und finanzielle Höhe der Verwarnung informiert werde. Dieser sei fünf Tage gültig, nach Ablauf der Frist werde der Zugriff verweigert.
Über den QR-Code gelangen die Anwender auf die Website der Stadt Aachen und können nach Eingabe des Kfz-Kennzeichens die einzelnen Daten einsehen. Die Internet-Seite könne auch direkt aufgerufen werden.
Zum Bezahlen stehen verschiedene Bezahldienste zur Verfügung. Für die Halterinnen und Halter habe das Online-Bezahlverfahren den Vorteil, dass sämtliche Schritte in einem Verfahrensablauf erledigt werden könnten und beispielsweise keine gesonderte Eingabe der IBAN, des Verwendungszwecks oder des Geldbetrags erforderlich sei. Weil die Halterinnen und Halter zudem kein gesondertes Schreiben mehr erhalten, wird aufseiten der Stadt der Haushalt durch den Wegfall von Papier-, Druck- und Portokosten entlastet und zudem ein Beitrag für die Umwelt und den Klimaschutz geleistet. Wer die Möglichkeit des Online-Knöllchens nicht innerhalb von fünf Tagen nutzt, wird auch in Zukunft nach circa sieben Tagen über das Vergehen und das festgestellte Verwarngeld per Post informiert.





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