BMINormenscreening für die Zukunft
Zahlreiche kreative Angebote belegen die Tatkraft der Behörden bei der Realisierung neuer E-Government-Verfahren. Von der medienbruchfreien Beantragung des Parkausweises bis zum Online-Bürgerportal machen nicht nur die Projekte der Modellkommunen E-Government des Bundesministeriums des Innern (BMI) das Potenzial der Digitalisierung deutlich. Intensiv sucht die Verwaltung nach intelligenten Lösungen, um noch bürgerfreundlicher zu handeln, Bürokratie abzubauen und somit den Arbeitsalltag aller Beteiligten zu erleichtern.
Häufig werden innovative Verfahren allerdings durch die vom Verwaltungsrecht vorgeschriebenen Formerfordernisse gebremst. Noch immer können einige Dienstleistungen nicht elektronisch angeboten werden, weil das Verwaltungsrecht die Unterschrift oder gar das persönliche Erscheinen fordert. An einigen Stellen sind diese strengen Vorgaben berechtigt – die Verwaltung erbringt schließlich keine gewöhnlichen Dienstleistungen, sondern ist mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben betraut. Oft sind die Formanforderungen aber nicht mehr zeitgemäß, da sie zu Zeiten erlassen wurden als es noch keine Alternativen zum Schriftverkehr gab. Hier setzt das Projekt „Digitale Erklärungen (Normenscreening)“ an. Das Bundesministerium des Innern hat über 3.400 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes identifiziert. Sie alle wurden in eine eigens dafür entwickelte, webbasierte Datenbankanwendung eingepflegt und werden nun geprüft.
Gemeinsam prüfen
Drei Monate lang haben die federführenden Bundesressorts Zeit, um die Entbehrlichkeit einzelner Formalien zu prüfen. Die Datenbankanwendung enthält einen Fragenkatalog, der die Nutzer in diesem Prozess unterstützt und ihre abschließenden Stellungnahmen speichert. Auf die Expertise der Vollzugsbehörden sowie der Fachkollegen in den Ländern legt das BMI aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgern großen Wert. Die Länder, Kommunen und Verbände haben deshalb die Möglichkeit, sich an dem Projekt zu beteiligen und Stellungnahmen abzugeben. Gemäß ihrem Auftrag aus dem E-Government-Gesetz wird die Bundesregierung dem Bundestag im Sommer 2016 über die Ergebnisse berichten. Im Rahmen eines Artikelgesetzes soll dann das Verwaltungsrecht des Bundes von überflüssigen Formalien befreit werden. Ein Verwaltungsrecht, das begrifflich zukunftsoffen ausgestaltet ist, ermöglicht auf Dauer medienbruchfreie und einfachere Verfahren. Als moderne Verwaltung sollte sich unsere Dienstleistungsqualität an den aktuellen digitalen Möglichkeiten orientieren, welche die Bürger kennen und gerne nutzen. Dabei müssen die technischen Neuerungen gezielt eingesetzt werden, um die optimale Balance zwischen Serviceorientierung und Rechtssicherheit zu finden. So werden wir dem Auftrag aus dem E-Government-Gesetz und unserem Anspruch an eine effektive und effiziente Verwaltung gerecht.
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