Beteiligung NRWSieben weitere Angebote
Ab sofort können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sieben weitere Beteiligungsangebote über das landeseigene Portal Beteiligung NRW online zur Verfügung stellen. Das teilt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit. Durch die neu freigeschalteten Dienste könnten Kommunen mittlerweile über 50 so genannte Leistungskatalog-Leistungen (LeiKa-Leistungen) aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ganz unkompliziert digital anbieten. Derzeit laufen Informationsveranstaltungen für die Kommunen durch den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN), um den Service möglichst schnell und proaktiv für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen.
„Digital. Schnell. Gemeinsam. – so wollen wir die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen gestalten. Die Landesregierung unterstützt daher die Kommunen mit dem Portal Beteiligung NRW (43835+wir berichteten) nicht nur dabei, unsere Städte und Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, sondern auch mit ihnen. Durch die neuen Online-Dienstleistungen wird das digitale Angebot nochmals erweitert. Mit der Gründung von Beteiligung NRW (wir berichteten) haben wir vor etwa zwei Jahren einen Meilenstein für Online-Beteiligung in Nordrhein-Westfalen verwirklicht, der für andere Bundesländer als Vorbild dient. Das Portal wird derzeit von mehr als 270 Behörden aus der Kommunal- und Landesverwaltung genutzt. Mehr als fünf Millionen Aufrufe auf Beteiligung NRW zeigen, dass die Menschen das Angebot als echten Mehrwert sehen“, sagt NRW-CIO Daniel Sieveke.
Neue Angebote aus dem OZG-Kontext
Erfolgreiche und etablierte Formate bei Beteiligung NRW sind laut Ministeriumsangaben unter anderem der Mängelmelder, Veranstaltungen, Umfragen, Dialoge sowie formelle Verfahren. Dazu zählen beispielsweise Stellungnahmen zu Bauleitplanungen. Ziel der Landesregierung ist es, das Portal Beteiligung NRW zu einer einfachen und umfassenden Beteiligungslösung weiterzuentwickeln.
Für die Verwaltung spiegle sich dieser große Vorteil nun auch in den neuen Diensten aus dem Kontext des OZG wider. Dazu zählen: Anmeldung zu Einwohnerversammlungen inklusive der Vorabeinreichung von Fragen, Einreichen von Anregungen und Beschwerden an den Stadt- oder Gemeinderat, Anmeldung eines Bürgerbegehrens, Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vor der Unterschriftensammlung, Anliegen von Einwohnerinnen oder Einwohnern auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen sowie Einreichen von Fragen an den Stadt- oder Gemeinderat und vertrauliche Einreichung von Petitionen.
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