Samstag, 4. Juli 2026

InterviewSoftware-Silos aufbrechen

[12.10.2020] Ariane Berger ist Leiterin Digitalisierung beim Deutschen Landkreistag und Referentin auf der diesjährigen Smart Country Convention. Im Kommune21-Interview zum Thema OZG-Umsetzung appelliert sie für Arbeitsteilung und den Austausch zwischen den Kommunen.
Dr. Ariane Berger

Dr. Ariane Berger

(Bildquelle: Privat)

Frau Dr. Berger, welche Bedeutung hat für Sie die Teilnahme an der diesjährigen Smart Country Convention?

Die diesjährige Smart Country Convention fällt in eine ungemein spannende Zeit. Das jüngst beschlossene Konjunkturpaket des Bundes beschleunigt Digitalisierungsprojekte in den verschiedensten Themenfeldern. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Konferenz ist daher zu Recht erneut die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), aber auch die Digitalisierung im Bereich Gesundheit. Besondere Bedeutung hat für uns als Deutscher Landkreistag die Adressierung des ländlichen Raums. Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.

Welche Erwartungen haben Sie an das digitale Format der SCC?

Die SCC bietet dieses Jahr ein interessantes Format, welches die Vorteile des persönlichen Austauschs mit den Erfordernissen pandemiebedingter Virtualität kombiniert. Ich bin gespannt, wie sich das bewährt.

Sie vergleichen die Kommunen mit Blick auf den Stand der OZG-Umsetzung mit vielen bunten Blumen. Warum?

Deutschland baut Software-Lösungen für die öffentliche Verwaltung auf allen föderalen Ebenen. Insbesondere die Kommunen, Hauptvollzugsebene in Deutschland, verfügen über eine Vielzahl verschiedener digitaler Lösungen. Dies betrifft den OZG-Bereich ebenso wie den Bereich der digitalen Daseinsvorsorge, das heißt insbesondere Bildung, Gesundheit und Mobilität. Bislang stehen diese digitalen Lösungen jedoch regelmäßig vereinzelt für sich, ohne dass eine echte Arbeitsteilung und ein Austausch von Software-Lösungen untereinander, also Nachnutzung, stattfindet. Das ist ineffizient und teuer.

„Die OZG-Umsetzung kann nur gelingen, wenn der alte Musketieransatz konsequent umgesetzt wird: Einer für alle!“

Lässt sich ein Weg finden, mit dem Kommunen und Länder nicht nur innerhalb ihrer eigenen IT-Landschaft Lösungen entwickeln, um Verwaltungsleistungen digital verfügbar zu machen?

Der IT-Planungsrat hat jüngst beschlossen, dass die finanzielle Unterstützung der Länder aus dem Konjunkturpaket im Rahmen der OZG-Umsetzung an den Grundsatz ‚einer für alle‘ geknüpft ist. Das ist ein richtiger erster Schritt. Diese zentrale Bedingung muss nun mit Leben erfüllt werden. Dies setzt neben dem politischen Willen in den Ländern und der entsprechenden Finanzierung, die bei den Kommunen ankommen muss, auch ein umfassendes Nachnutzungskonzept voraus. Hier geht es um die Schaffung einheitlicher Standards und Schnittstellen und eine Öffnung der bislang geschlossenen Portallandschaft in den Ländern.

Welche Rolle spielen dabei Entwicklungsgemeinschaften und Austauschplattformen?

Ziel muss es sein, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam und länderübergreifend Software-Lösungen entwickeln. Nur so ist sichergestellt, dass das entstehende Software-Produkt nicht nur die Erfordernisse der jeweiligen IT-Landschaft erfüllt, sondern hochgradig kompatibel ist. Entwicklungsgemeinschaften befördern Standardisierung und Interoperabilität. Die dann hoffentlich in großer Menge entstehenden Software-Lösungen müssen allen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bedarf es neben rechtlicher Rahmenbedingungen einer oder mehrerer technischer Austauschplattformen, über die auf die digitalen Lösungen zugegriffen werden kann.

Der Deutsche Landkreistag fordert Microservices als Standard für neue Software. Was verstehen Sie darunter?

Der Begriff Microservices beschreibt modulare, gekapselte und damit hochgradig lauffähige Software. Vereinfachend lassen sich Microservices als ‚Software-Schnipsel‘ beschreiben, die sich in die jeweilige IT-Landschaft einfügen lassen. Sie sind damit ein Instrument, um Software-Silos aufzubrechen und Nachnutzung zu ermöglichen. Sie ergänzen in ihrer Funktion die klassischen XÖV-Standards des IT-Planungsrats.

Der IT-Planungsrat hat die Einrichtung des FIT-Stores, eines App-Stores für die öffentliche Verwaltung, angekündigt. Wie bewerten Sie diese Pläne?

Der Begriff FIT-Store beschreibt zunächst einmal ein vergaberechtliches Instrument, welches es Bund und Ländern rechtlich ermöglichen soll, digitale Lösungen untereinander auszutauschen. Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) soll als Inhouse-Gesellschaft dienen. Dass vergaberechtliche Hürden den Austausch von digitalen Lösungen zwischen öffentlichen Auftraggebern erschweren, ist unbestritten. Insoweit ist ein gemeinsames Regelwerk zu befürworten. Der Deutsche Landkreistag fordert hier die unmittelbare Einbindung der Kommunen. Der FIT-Store kann eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Wegen der IT-Beschaffung in den Kommunen darstellen.

Was steht einer länderübergreifenden Kooperation in Bezug bei der OZG-Umsetzung im Weg?

Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Neben der bestehenden heterogenen Anbieterlandschaft im Bereich IT, die regional begrenzt ist und ihre eigenen Geschäftsinteressen verfolgt, ist auch der technische Aspekt der Interoperabilität nicht banal. Letztlich ist es ein kulturelles Problem. Länderübergreifende Kooperation in diesem Ausmaß – also nicht nur singulär in einzelnen Aufgabenbereichen und Projekten, sondern in allen Themenfeldern der öffentlichen Verwaltung und langfristig angelegt – ist insbesondere für Bund und Länder neu und muss erst eingeübt werden.

Welche Vorteile hat es für die Kommunen, wenn IT-Lösungen bundesweit verfügbar werden?

Die Kommunen stehen vor der riesigen Herausforderung, digitale Lösungen selbst zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, diese mit den bestehenden digitalen Prozessen im eigenen Haus zu verknüpfen und zugleich einen Anschluss an die eigenen Verwaltungsportale und die Länderportale sicherzustellen. Diese Entwicklungs- und Integrationsleistung ist eine höchst kostenintensive Mammutaufgabe und betrifft alle Aufgabenfelder gleichermaßen. Die Kommunen sind daher darauf angewiesen, dass Lösungen leicht integrierbar sind und die Kosten hierfür im Rahmen bleiben. Hier kann Anbietervielfalt und Wettbewerb nur helfen.

Was muss in der verbleibenden Zeit noch geschehen, damit die OZG-Umsetzung rechtzeitig und erfolgreich gemeistert werden kann?

Eine rechtzeitige und erfolgreiche OZG-Umsetzung kann nur gelingen, wenn der alte Musketieransatz konsequent umgesetzt wird: Einer für alle!

Interview: Corinna Heinicke




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