Kanton ZürichUmzug elektronisch melden
Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Zürich hat das Vorhaben eUmzugZH in Auftrag gegeben. Mitte 2015 soll die gemeindeübergreifende Umzugsmeldung in den neun Pilotgemeinden Bülach, Dachsen, Fehraltorf, Kloten, Lufingen, Oberembrach, Pfäffikon, Wettswil am Albis und Zürich eingeführt werden. Wie der Regierungsrat mitteilt, soll die elektronische Umzugsmeldung künftig aber flächendeckend im Kanton Zürich möglich sein. „Das Verfahren vereinfacht sich damit nicht nur für die Meldepflichtigen, auch die Gemeinden profitieren“, erklärte Zürichs Regierungsrat Martin Graf, Direktion der Justiz und des Innern sowie Vorsitzender des Steuerungsausschusses von egovpartner.zh.ch, bei der Vorstellung des Projekts eUmzugZH. Mithilfe der neuen Online-Anwendung können Weg- und Zuzugsdaten direkt auf der kantonalen Transaktionsplattform ZHservices erfasst werden. Diese stellt den medienbruchfreien Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Einwohnerkontrollapplikationen sicher. Damit richtet sich der Kanton nach den national definierten Standards. Mit eUmzugZH hat der Kanton Zürich nach eigenen Angaben eine Vorreiterrolle in der Schweiz übernommen. Das Projekt werde in enger Abstimmung mit eUmzugCH von E-Government Schweiz umgesetzt und soll als Referenzmodell für die anderen Kantone des Landes dienen. Längerfristig will E-Government Schweiz die elektronische Umzugsmeldung flächendeckend in der gesamten Schweiz einführen. Für die Realisierung der elektronischen Umzugsmeldung rechnet der Kanton Zürich mit einmaligen Ausgaben von 600.000 Schweizer Franken (rund 499.000 Euro). Ebenfalls vereinfacht wird die Meldepflicht für Vermieter. Diese können Ein- und Auszüge von Mietern in Zukunft elektronisch und standardisiert übermitteln. Die elektronische Übermittlung von Drittmeldungen ist ab Februar 2015 in allen 170 Gemeinden des Kantons möglich. Beide Vorhaben wurden im Rahmen der neuen Zusammenarbeitsorganisation egovpartner.zh.ch gemeinsam vom Kanton Zürich, den Städten Winterthur und Zürich sowie den Vereinbarungsgemeinden ausgearbeitet.
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