Nordrhein-WestfalenZentralportal für die Wirtschaft
Seit rund zwei Jahren können in Nordrhein-Westfalen Gewerbeanzeigen medienbruchfrei an die jeweils zuständige Behörde versandt und elektronisch bezahlt werden (wir berichteten). Dies ermöglicht das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW), für dessen Betrieb das kommunale Rechenzentrum Minden/Ravensberg-Lippe (krz) verantwortlich ist. Nun soll das GSP.NRW erweitert werden: Es heißt jetzt Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) und soll das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen werden. WSP.NRW soll als nutzerfreundliches Antragsportal dienen, mit dessen Hilfe sich Unternehmen über Verwaltungsleistungen in verschiedenen Geschäftslagen – von der Gründung über die Führung bis hin zur Schließung von Unternehmen – informieren können. Der Umbau soll spätestens bis zum Jahresende 2020 im WSP.NRW vollzogen werden, gibt das krz bekannt.
Weitere Entlastung für Kommunen
Es wird erwartet, dass die Weiterentwicklung des WSP.NRW bei Kommunen und sonstigen zuständigen Behörden zu Entlastungen führt, da die Daten aus den Gewerbeanzeigen und sonstigen Verwaltungsverfahren in Zukunft medienbruchfrei in die Fachverfahren der Behörden gelangen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen verpflichtet, Daten aus Gewerbeanzeigen an zahlreiche Stellen – etwa das Finanzamt, die IHK, oder das Eichamt – weiterzuleiten. Um die Kommunen hierbei zusätzlich zu entlasten, stellt das Land seit Juli 2020 die Empfangs- und Verteilplattform nala bereit. Diese prüft die Daten auf Vollständigkeit und gibt sie automatisch an alle relevanten Empfangsstellen weiter. Die technischen Voraussetzungen für den Betrieb von nala wurden vom krz gemeinsam mit dem KDN – Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister, dem IT-Dienstleister d-NRW sowie dem Hersteller naviga geschaffen.
Die lippische Kommune Dörentrup hatte als Pilotanwender im Vorfeld alle notwendigen Parameter und Empfangsstellen getestet, berichtet das krz. Seit Anfang Juli seien dann innerhalb kurzer Zeit 25 weitere Städte und Gemeinden an die Plattform angebunden worden. Gemäß Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW, wir berichteten) sind alle Städte und Gemeinden des Landes verpflichtet, die Daten der Gewerbeanzeigen an nala zu senden. Eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 ist vorgesehen. Für die Anbindung der Kommunen an nala sei wiederum das krz zuständig.
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