Baden-WürttembergGemeinsam schneller digital

Unterzeichnung der neuen E-Government-Vereinbarung für Baden-Württemberg. Das gemeinsame Ziel: eine durchgehend digitale Verwaltung.
v.l.: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg; Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister; Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg; Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg
(Bildquelle: Innenministerium Baden-Württemberg)
Unterzeichnung der neuen E-Government-Vereinbarung für Baden-Württemberg. Das gemeinsame Ziel: eine durchgehend digitale Verwaltung.
v.l.: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg; Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister; Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg; Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg
(Bildquelle: Innenministerium Baden-Württemberg)
Das Land und die Kommunen in Baden-Württemberg haben gestern (16. März 2026) in Stuttgart eine neue, weitreichende E-Government-Vereinbarung geschlossen. Damit soll die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt und eine durchgehend digitale Verwaltung im Land erreicht werden. In den vergangenen Jahren sei bereits einiges erreicht worden, sagte der Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl. „Jetzt schärfen wir mit der neuen E-Government-Vereinbarung nach und nehmen zudem gezielt zehn Millionen Euro in die Hand, damit wir die digitalen Dienste in die Fläche bei 1.101 Rathäusern und 35 Landratsämtern bekommen. Die heutige Vereinbarung sendet ein klares Signal an die über 1.100 Landkreise, Städte und Gemeinden in unserem Land: Wir packen das gemeinsam an“, so Strobl. Die Umsetzung der Vereinbarung soll über einen gemeinsamen Lenkungskreis gesteuert werden, in dem Land und Kommunale Landesverbände auf Augenhöhe an einem Tisch sitzen.
Was die neue Vereinbarung auszeichnet
Künftig sollen noch mehr Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch bearbeitet werden. Gegenüber den vorherigen Fassungen aus den Jahren 2019 und 2021 entwickeln Land und Kommunen die E‑Government-Vereinbarung daher weiter. Zu den zentralen Neuerungen gehören:
- ein klares Vorgehensmodell: Das Verfahren für die Einführung neuer Online-Dienste soll verständlich und verbindlich strukturiert werden, von der ersten Idee bis zum flächendeckenden Einsatz in Rathäusern und Landratsämtern.
- die konsequente Standardisierung: Land und Kommunen sollen künftig verstärkt einheitliche technische Schnittstellen und Datenformate nutzen, um die Kommunikation zwischen den verschiedenen IT-Systemen auf allen Verwaltungsebenen sicherzustellen.
- die ressortübergreifende Zusammenarbeit: Digitalisierung ist nicht nur eine Aufgabe des Digitalisierungsministeriums – erstmals werden in der neuen Vereinbarung alle Landesressorts aktiv einbezogen.
Das gemeinsame Ziel sei klar definiert, so der Innenminister. Man wolle weg von digitalen Insellösungen und hin zu einer echten Ende-zu-Ende-Digitalisierung, damit die Verwaltung eine Entscheidung vom Online-Antrag bis zum digitalen Bescheid möglichst ohne Medienbrüche treffen kann.
Investieren in den effizienten Flächen-Roll-out
Das Land Baden-Württemberg bekennt sich mit der E-Government-Vereinbarung laut Innenministerium klar zu seiner eigenen finanziellen Verantwortung und unterstützt die Kommunen tatkräftig. Neben der Finanzierung der zentralen E-Government-Plattform www.service-bw.de und dem Betrieb der Landes-Online-Dienste will das Land gezielt Mittel für die Anbindung der Kommunen bereitstellen, um die Anschlussfähigkeit der Verwaltung vor Ort zu stärken.
Die Kommunalen Landesverbände, deren Spitzen die Vereinbarung mitunterzeichnet haben, begrüßen den erneuerten Schulterschluss von Land und Kommunen. So sagte der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Frank Mentrup: „Land und Kommunen tragen gemeinsam die Verantwortung, den berechtigten Erwartungen der Menschen an einen modernen und handlungsfähigen Staat gerecht zu werden. Mit der Unterzeichnung der neuen E-Government-Vereinbarung senden wir dazu ein starkes Signal der Geschlossenheit. Ich hoffe, sie wird zur Initialzündung, um insbesondere Ende-zu-Ende-fähige Online-Dienste verstärkt in die kommunale Fläche zu bringen.“
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