Bad OeynhausenElternbeiträge digital abrechnen
Pünktlich zum Start der Beitragsfestsetzung für das aktuelle Kindergartenjahr 2014/2015 hat die Stadt Bad Oeynhausen die Abwicklung der Elternbeiträge auf eine digitale prozessgesteuerte Verarbeitung umgestellt. Zum Einsatz kommt die Anwendung „Elternbeiträge Online“ des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (krz). Mit dessen Hilfe ist es laut dem IT-Dienstleister erstmals möglich, alle für die vorläufige Festsetzung der Elternbeiträge erforderlichen Schritte von der Meldung der Kindertageseinrichtung bis zur Zustellung des Bescheids sowie der Abbuchung komplett elektronisch abzuwickeln. Das Produkt werde mit Komponenten der E-Government-Plattform des krz realisiert, passend zu dessen Strategie „Digital von A bis Z“. Der Prozess beginnt mit der Meldung der belegten Kita-Plätze durch die Einrichtungen an die Stadt. Als Eingabemasken dienen hierfür intelligente Online-Formulare. Bevor die Meldung abgesendet wird, werde sie auf formelle Fehler überprüft. So werden nur valide Daten übermittelt. Die Eltern erhalten in Folge eine Aufforderung, das Jahreseinkommen für das laufende Jahr im Rahmen einer Selbsteinschätzung anzugeben. Dies lässt sich nach Registrierung eines Bürgerkontos online abgewickeln. Dabei können sie die eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) nutzen oder sich durch manuelle Eingabe der erforderlichen Daten registrieren. Die Selbsteinschätzung erfolgt ebenfalls per intelligentem Online-Formular. Für die Weiterverarbeitung im Fachamt gelangen die abgegebenen Erklärungen ohne Zeitverzug direkt in die Aufgabenliste der Sachbearbeiter. Diese berechnen Zu- und Abschläge, generieren den digitalen Schlagstreifen und übernehmen die Daten ins Fachverfahren. Über das krz-Output-Management wird nun der vorläufige Bescheid für die Eltern auf dem gewählten Rückkanal elektronisch zur Verfügung gestellt oder im Druck- und Kuvertierzentrum des krz postoptimiert ausgedruckt. Die Einkommensüberprüfung unter Einbeziehung der Nachweise erfolgt erst im Folgejahr, wenn das Jahreseinkommen endgültig feststeht.
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