Sonntag, 15. Juni 2025

SachsenProzessplattform für Kommunen

[06.10.2014] Bislang haben hauptsächlich Landesbehörden die Prozessplattform der Firma Picture zur Verbesserung ihrer Abläufe genutzt. Künftig profitieren auch mehr als 500 sächsische Kommunen von der einheitlichen Software und Methodik.

Künftig können nicht nur die sächsischen Landesbehörden mit der Prozessplattform der Firma Picture und ihrer PICTURE-Methode Geschäftsprozesse dokumentieren, analysieren und verbessern. Auch die mehr als 500 Kommunalverwaltungen erhalten diese Möglichkeit. Dafür wurde die PICTURE-Prozessplattform in die neue „Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen“ aufgenommen. Sie wurde von Staatsminister Jürgen Martens, dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Christian Schramm, und dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, André Jacob, besiegelt. Wie das Unternehmen Picture mitteilt, gilt die Nutzungsvereinbarung bis Ende 2018: Für diese Zeit wurden organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung der Prozessplattform Sachsen vereinbart. „Die Aktivitäten zur Prozessoptimierung nehmen durch den integrativen, ebenenübergreifenden Ansatz des Freistaats mehr und mehr an Fahrt auf. So werden die staatlichen Behörden und die Kommunen durch die Prozessplattform Sachsen wesentlich dabei unterstützt, Anforderungen der Verwaltungsmodernisierung und des E-Governments umzusetzen“, erklärt Peter Sondermann, Leiter der Abteilung für Verwaltungsmodernisierung und Informationstechnologie im Sächsischen Justizministerium. „Wir unterstützen diese Dynamik wo wir können und würden uns freuen, auch außerhalb des Freistaates unser Wissen und unsere Erfahrungen mit anderen Bundesländern und Kommunen zu teilen.“ Vor allem kleine und mittlere Kommunen gewinnen laut Thomas Weber, Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD), durch die Nutzungsvereinbarung nicht nur Planungssicherheit. Sie erhalten auch die notwendigen Ressourcen, um mit begrenztem finanziellem und personellem Budget einfach, pragmatisch und kooperativ in die Modernisierung ihrer Verwaltung einzusteigen.





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