Dienstag, 21. April 2026

PlattformenHessen nimmt Sozialportal in Betrieb

[07.06.2019] Nach dem Standesamtsportal ist in Hessen mit dem Sozialportal jetzt ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes realisiert worden. Über die Plattform kann etwa die Übernahme von Kita-Gebühren bei den Jugendämtern vorgenommen werden.
Startschuss für das Sozialportal in Hessen fällt auf der ekom21-Hausmesse eXPO.

Startschuss für das Sozialportal in Hessen fällt auf der ekom21-Hausmesse eXPO.

(Bildquelle: ekom21)

Im Rahmen der Hausmesse eXPO (5. Juni 2019, Hanau) des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21 ist das hessische Sozialportal in Betrieb genommen worden. Den Bürgern wird es dadurch nach Angaben von ekom21 ermöglicht, die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen, die Übernahme von Kita-Gebühren sowie die Förderung von Kindertagespflege auf elektronischem Weg bei den hessischen Jugendämtern vorzunehmen – und dies jederzeit und von jedem Ort. Mit der Nutzung des Sozialportals erfüllen die hessischen Jugendämter laut dem IT-Dienstleister nicht nur die Anforderungen an eine moderne Verwaltung, sondern auch die des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Die Technologie hinter dem Sozialportal liefert ekom21. Entwicklung und Betrieb der Online-Services finanziert das hessische Innenministerium, um damit die umfassende Umsetzung aller 538 Leistungen aus dem hessichen OZG-Umsetzungskatalog in der Praxis zu erproben.
Patrick Burghardt, Staatssekretär im hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung, sagt: „Mit der heutigen Freischaltung des Sozialportals machen wir jetzt schon den zweiten Schritt in die richtige Richtung. Gemeinsam mit ekom21 bietet das Land den Städten, Gemeinden und Landkreisen verschiedene Online-Services auf einer einheitlichen Plattform standardisiert zur Nutzung an. Das ist bundesweit einmalig. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Digitalen Rathaus.“ Die ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke und Ulrich Künkel ergänzen: „Nach der Einführung des bundesweit ersten OZG-konformen Standesamtsportals im März dieses Jahres (wir berichteten) haben das Land Hessen und die ekom21 mit dem Sozialportal einen weiteren Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geschaffen.“
Wesentliche Basis für die technologische Umsetzung ist die Digitalisierungsplattform civento von ekom21. Die Software ermöglicht es laut Anbieter, die vom Bürger eingegebenen Daten automatisiert den jeweiligen Fachverfahren zur Verfügung zu stellen und somit einen digitalen Workflow zu generieren. Dabei werde auch das Bürger- und Servicekonto des Landes Hessen (wir berichteten) genutzt, das im Rechenzentrum von ekom21 betrieben wird. Dieses Konto stehe bereits bei anderen Online-Antragsverfahren zur Verfügung, so zum Beispiel im Standesamtsportal oder für die Beantragung von Bewohnerparkausweisen und ist ebenfalls Bestandteil des neuen Sozialportals. Die Registrierung erfolge auf service.hessen.de in Verbindung mit den Services auf den Internet-Seiten der jeweiligen Kommunen.





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