ITEBOOpenR@thaus erlaubt Zustellfiktion

Auch digtales Verwaltungshandeln erfordert Rechtssicherheit - etwa bei der Übermittlung elektronischer Bescheide.
(Bildquelle: andreypopov/123rf.com)
Wann gilt ein Verwaltungs- oder steuerlicher Bescheid als bekannt gegeben? Um diese wichtige Frage rechtssicher zu entscheiden, gilt die sogenannte Zustellfiktion. Für fast alle behördlichen und steuerrechtlichen Bescheide, die per Postbrief übermittelt werden, gilt eine Vier-Tages-Frist. Mit der zunehmenden Digitalisierung von Verwaltung und Verwaltungsakten wurde diese Zustellfiktion erweitert: Auch ein elektronisch zum Abruf bereitgestellter Behördenbescheid gilt am vierten Tag rechtlich als zugegangen – selbst dann, wenn der jeweilige Empfänger den Bescheid noch nicht tatsächlich abgerufen hat. Damit diese Fiktion rechtssicher gilt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So verlangt das Onlinezugangsgesetz (§ 9), dass die Behörde die Bereitstellung und den Zeitpunkt der Bereitstellung nachweisen kann, außerdem muss der Nutzer oder ein Bevollmächtigter spätestens am Tag der Bereitstellung über eine zuvor angegebene Adresse über die Möglichkeit des Abrufs benachrichtigt worden sein.
Nun meldet der IT-Dienstleister ITEBO, dass das von ihm angebotene Serviceportal OpenR@thaus diese Bedingungen erfüllt und damit die Zustellfiktion rechtssicher ermöglicht. OpenR@thaus kombiniert ab sofort zentrale Vorteile des BundIDPostfachs mit den bewährten Funktionen seines eigenen Postfachsystems. Technisch wird die Zustellfiktion durch das Postfach der BundID abgesichert – dieses erfüllt alle technischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Nutzeridentifikation. „Das Postfach der BundID ermöglicht die rechtssichere Zustellung, hat aber keine Möglichkeit, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren“, erläutert Johannes Kaiser, Projektleiter OpenR@thaus. „Hier kommt das Postfach unseres Serviceportals ins Spiel: Dank ihm können wir für die Bürgerinnen und Bürger die 2-Wege-Kommunikation und eine Statusanzeige für die Verwaltungsakte integrieren.“ Hinzu kommt die Anbindung an das Sachbearbeitendenportal, mit dessen Hilfe die Verwaltung Anträge medienbruchfrei bearbeiten kann. Weitere Informationen zur Integration von BundID-Postfach und OpenR@thaus-Postfach erteilt gerne Johannes Kaiser vom Geschäftsbereich E-Services bei ITEBO (johannes.kaiser@itebo.de oder 0541 9631-628).
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