Frankfurt am MainVom digitalen Archiv bis zum Online-Antrag

Frankfurt am Main: Verkehrsrechtliche Anordnungen etwa für Straßensperrungen können jetzt digital beantragt werden.
(Bildquelle: Thomas/123rf.com)
Kontinuierlich baut die Stadt Frankfurt am Main die digitale Verwaltung aus. So auch in der Bauaufsicht. Wie die Mainmetropole mitteilt, ist dort im vergangenen Jahr die digitale Akte eingeführt worden. Jetzt sei die Digitalisierung der gesamten Bestandsakten gestartet. Das Archiv werde über einen geplanten Zeitraum von zwei Jahren gescannt und künftig nur noch digital geführt, sodass auch Akteneinsichten oder Neuplanungen digital zur Verfügung gestellt werden können. „Dieser Service wird bereits seit geraumer Zeit von Kunden und Investoren nachgefragt. Daher gehen wir diesen wichtigen Schritt“, sagt Planungsdezernent Mike Josef, der einem externen Dienstleister den Digitalisierungsauftrag erteilt hat. „Zudem sind digitale Akten eine ganz wichtige Voraussetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei dem Thema E-Government in der Verwaltung.“ In den Regalen des Bestandsarchivs werden laut der hessischen Kommune derzeit rund zehn Kilometer Bauakten verwaltet, die Platzreserven dabei immer enger. Jährlich erfolgen rund 3.100 Akteneinsichten.
Verkehrsrechtliche Anordnungen online beantragen
Mit großem Nachdruck und in enger Zusammenarbeit mit dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen entwickle die Bauaufsicht Frankfurt als landesweiter Pilot derzeit außerdem einen Web-Service, der es Antragstellern ermöglichen werde, einen vollständigen Bauantrag in digitaler Form über das Internet zu stellen. Neuerdings digital beantragt werden können in Frankfurt am Main verkehrsrechtliche Anordnungen im vereinfachten Verfahren, die beispielsweise für Straßensperrungen bei Aufbrucharbeiten benötigt werden. Wie die Stadt mitteilt, werden die Antragsdaten über eine Schnittstelle in das entsprechende Fachverfahren übertragen, sodass der Antrag elektronisch weiterbearbeitet werden kann. Pro Jahr werden bis zu 10.000 solcher Anträge beim Straßenverkehrsamt gestellt, berichtet die Stadt. „Wie bei der Digitalisierung anderer städtischer Dienstleistungen auch ergeben sich Vorteile sowohl für die Antragsteller als auch für die Verwaltung selbst“, sagt IT-Dezernent Jan Schneider. „Die Antragsteller profitieren in erster Linie von den kürzeren Bearbeitungszeiten. Für die Verwaltung wird die Arbeit dadurch erleichtert, dass die Antragsdaten automatisch in das entsprechende Fachverfahren übernommen werden und nicht mehr wie bisher durch den jeweiligen Sachbearbeiter händisch erfasst werden müssen.“
Weitere Angebote geplant
Mit der neuen Dienstleistung erweitert die Stadt Frankfurt ihr bereits bestehendes Online-Angebot. Zu diesem zählen beispielsweise die Baulastenauskunft, die Neubeantragung, Verlängerung und Änderung des Bewohnerparkausweises, die Beantragung der Jugend-Ferienkarte, Anträge auf Sondernutzung für Außengastronomie, die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes und die Bestellung von Personenstandsurkunden.
In Planung seien weitere Online-Verfahren, etwa die Beantragung des Bibliotheksausweises, weitere Anträge auf Sondernutzung, die Hundeanmeldung, die Verpflichtungserklärung zur Einladung von Besuchern aus dem Ausland, die Beantragung des Frankfurt-Passes, die Erstattung von Schülerbeförderungskosten und die Abgabe von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen. Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen stelle dabei eine Querschnittsaufgabe dar, bei der die jeweils zuständigen Fachämter und das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik gemeinsam Lösungen erarbeiten, um den Bürgerservice der Stadt Frankfurt zu verbessern.
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