Freitag, 29. August 2025

DeutschlandDigitale Einreiseanmeldung

[13.11.2020] Einreisende aus internationalen SARS-CoV-2-Risikogebieten müssen sich ab sofort digital registrieren. Die Daten gehen verschlüsselt an das jeweils zuständige Gesundheitsamt.

Wer aus einem internationalen SARS-CoV-2-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab sofort vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) geht in Betrieb und ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Betroffene vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den zurückliegenden zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht, teilt das Ministerium mit. Die Digitalisierung der Einreiseanmeldungen soll die Gesundheitsämter entlasten. Sie würden schnell und zuverlässig erfahren, wer aus einem Risikogebiet kommt und sich in Quarantäne begeben muss.

Acht Wochen Entwicklungszeit

Die Bundesregierung hat die Anwendung laut Bundesgesundheitsministerium in nur acht Wochen Entwicklungszeit bereitgestellt. Am 15. Oktober 2020 sei sie zur Inbetriebnahme an das Bundesgesundheitsministerium übergeben worden. Die größte Herausforderung habe darin bestanden, die über 370 Gesundheitsämter in den Kreisen und kreisfreien Städten technisch miteinander zu vernetzen und eine sichere Datenübermittlung zu ermöglichen. Die Entwicklung sei gemeinsam durch das Bundesinnenministerium und die Bundesdruckerei als Technologiepartner nach den fachlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt. Eine Regelung zur Digitalen Einreiseanmeldung im geplanten Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung soll mehr Rechtssicherheit für die digitale Einreiseanmeldung schaffen.





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