Dienstag, 1. Juli 2025

PeineNeue Online-Angebote am Jobcenter

[09.11.2021] Das Jobcenter des Landkreises Peine treibt die Digitalisierung seiner Angebote weiter voran. Neben dem Erstantrag auf Arbeitslosengeld II stehen nun auch der Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung online zur Verfügung.

Im Landkreis Peine können Jobcenter-Kunden neben dem Erstantrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) nun auch den Antrag auf Weiterbewilligung digital stellen und Veränderungen online mitteilen. Damit wird die Digitalisierung im Jobcenter vorangetrieben, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie der Landkreis mitteilt.
Im digitalen Weiterbewilligungsantrag würden alle Informationen abgefragt, die für den vollständigen Antrag notwendig sind. Wie auch beim Erstantrag werde Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, ergänzende Hilfetexte lieferten dazu leicht verständliche Erklärungen.
Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft, wie beispielsweise bei den Einkommensverhältnissen, beim Familienstand oder bei den Miet- und Nebenkostenzahlungen, könnten ebenfalls ab sofort digital mitgeteilt werden. Alle Daten lassen sich bequem von zu Hause per Computer oder über mobile Endgeräte eingegeben, die dazu erforderlichen Unterlagen direkt hochladen. Die Vorteile des digitalen Systems betont Claudia Geyer, stellvertretende Fachdienstleiterin des Jobcenters: „Auf diese Weise erhalten die zuständigen Sachbearbeiter direkt und zeitnah Anträge und Mitteilungen bei Veränderungen. Die Bearbeitungszeit reduziert sich und die Anliegen unserer Kunden können schneller bearbeitet und beschieden werden.“ Zudem würden durch die Digitalisierung nachhaltig Ressourcen geschont und Kosten eingespart.
Bereits mit der erfolgreichen Einführung des Online-Erstantrags auf ALG II im Mai 2021 ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung im Jobcenter verwirklicht worden, rekapituliert der Landkreis. Von der Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, hätten seit Beginn der Einführung viele Kunden Gebrauch gemacht. „Insgesamt hat das erweiterte Angebot schnell eine gute Akzeptanz gefunden, im Durchschnitt gehen mittlerweile circa 25 Prozent der Erstanträge online ein“, so wiederum Geyer.
Auch aufseiten des Jobcenters sei die Einführung des digitalen Angebots erfolgreich und ohne technische Probleme verlaufen: „Unsere Mitarbeiter haben das neue und zusätzliche Verfahren problemlos in ihre Arbeitsabläufe integrieren können. Über dieses engagierte und schnelle Umsetzen des neuen digitalen Formats sind wir sehr froh.“
Für Kunden, die das digitale Angebot nicht nutzen, stehen der Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung laut Landkreis auf der Website des Jobcenters unter „Anträge und Vordrucke“ zum Ausdrucken zur Verfügung. Darüber hinaus lägen die Formulare auch direkt im Eingangsbereich des Jobcenters in Papierform zur Abholung bereit. Unabhängig davon stünden die Mitarbeiter des Jobcenters nach vorheriger Terminabsprache persönlich, telefonisch und per E-Mail bei Fragen und Anliegen beratend und unterstützend zur Seite.
Mit Einführung der Online-Angebote „Erstantrag – Weiterbewilligungsantrag – Veränderungsmitteilung“ sei die Digitalisierung im Jobcenter noch nicht abgeschlossen. Gemäß dem Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen bis Ende 2022 alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen digital beantragt werden können.





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