Freitag, 22. August 2025

Aufenthalt DigitalExportschlager aus Brandenburg

[22.08.2025] Der Onlinedienst Aufenthalt Digital entlastet nun bundesweit 300 Ausländerbehörden bei der Antragsbearbeitung. Zuletzt ging er im bayerischen Kreis Amberg-Sulzbach an den Start. In 150 weiteren Kommunen befindet sich die im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von Brandenburg entwickelte Lösung im Roll-out.
Eine Person steht an der Grenze zu Deutschland.

Aufenthalt Digital umfasst insgesamt zehn Onlinedienste, die die Ausländerbehörden bei der Auftragsbearbeitung entlasten.

(Bildquelle: bartusp/123rf.com)

Mit dem bayerischen Landkreis Amberg-Sulzbach setzt jetzt die 300. Ausländerbehörde den in Brandenburg entwickelten Onlinedienst „Aufenthalt Digital“ ein. Darauf weist das Brandenburger Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hin. „Mit dem Start der 300. Ausländerbehörde zeigt sich: Ein Exportschlager aus Brandenburg rollt durchs Land“, sagt Innenstaatssekretär Johannes Wagner. „Der im Zuge des Onlinezugangsgesetzes entwickelte Onlinedienst wird mittlerweile von mehr als der Hälfte aller Ausländerbehörden in Deutschland genutzt.“ Was in Brandenburg entwickelt wurde, entlaste also bundesweit die Kommunen, erklärt Wagner. „Es zeigt sich daran aber auch, wie Digitalisierung die Verwaltung schneller, bürgerfreundlicher und effizienter macht. Deshalb muss unser Ziel bleiben, die Zahl der angebundenen Behörden weiter zu steigern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.“

Aufenthalt Digital umfasst insgesamt zehn Onlinedienste, mit denen Antragstellende bei den Ausländerbehörden Aufenthaltstitel für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe sowie weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen online beantragen können, erklärt das Innenministerium. Die Ausländerbehörden können die Dienste einzeln oder gebündelt auf ihren Websites zur Verfügung stellen. Die Lösungen seien mehrsprachig, liefern die Antragsdaten direkt in die jeweilige Fachsoftware und verfügen über einen speziellen Rückkanal, mit dem auch nach Antragseingang Informationen und Unterlagen von Antragstellenden angefordert werden können. Über Schnittstellen zwischen Fachverfahren und E-Akte-Systemen können Anträge per Knopfdruck weiterverarbeitet werden.

Als wichtige Bausteine hebt das Innenministerium die Onlinedienste Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit und Beschleunigtes Fachkräfteverfahren hervor. Während der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit in nunmehr 300 Ausländerbehörden angebunden sei, vereinfache das Beschleunigte Fachkräfteverfahren den Antragsprozess insbesondere in den in einzelnen Bundesländern eingerichteten zentralen Stellen für Fachkräfteeinwanderung. In Brandenburg etwa habe der Kreis Dahme-Spreewald als zentrale Stelle für die Durchführung des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens den Onlinedienst intensiv im Einsatz.

In Deutschland existieren mehr als 500 Ausländerbehörden. Neben den 300 bereits angebundenen Behörden befinden sich laut Ministerium weitere 150 im Roll-out. Zugleich soll der Onlinedienst in den kommenden Jahren stetig weiterentwickelt werden.





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