OZG-LeistungenSchub für die digitale Verwaltung

Karsten Wildberger, Kristina Sinemus und Fabian Mehring bei der Präsentation der nationalen Digitalisierungsoffensive.
(Bildquelle: BMDS)
Ende 2022 sollten über 570 Verwaltungsleistungen digital möglich sein. So wollte es das erste Onlinezugangsgesetz (OZG). Aber bis heute sind selbst die vom OZG 2.0 benannten Fokusleistungen – also besonders stark nachgefragte Services, darunter Ummeldung, Elterngeld, Wohngeld, Kfz-Ummeldung oder Bauanträge – noch nicht überall digital verfügbar. Nun haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die Länder Bayern und Hessen einen neuen Umsetzungsansatz vorgestellt, um Online-Dienste schneller in die Fläche zu bringen, also bis in die kommunalen Verwaltungen. Dieser Ansatz wird von zwei Säulen getragen.
Eine zentrale Rolle spielen sogenannte Roll-in-Teams, welche die hessischen und bayerischen Kommunen in allen Implementierungsphasen unterstützen – von der technischen Integration und dem organisatorischen Onboarding der Kommunen bis hin zur tatsächlichen Betriebsfähigkeit. Der Bund übernimmt die Beauftragung eines Generalunternehmers, was insbesondere kleinere Kommunen entlastet. Daneben verpflichten sich die beiden Länder, bis Ende 2026 jeweils fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend digital anzubieten. Die Länder sagen zu, die landesseitigen Voraussetzungen und Mitwirkungsleistungen sicherzustellen, die für das Erreichen dieses Ziels erforderlich sind. Das hessische Digitalministerium nennt hier etwa die Bereitstellung eines zentralen Informations-Hubs sowie die Bereitstellung einheitlicher Nachnutzungsverträge, auch soll das zentrale Nutzerkonto BundID nutzerfreundlicher werden. Die laufenden Betriebskosten der fünf Verwaltungsleistungen trägt wie bisher das Land.
Ab Sommer weitere Länder
Das BMDS erwartet durch dieses Vorgehen für spätere Beauftragungen Skaleneffekte und sinkende Kosten. Von Beginn an soll auch ein skalierungsfähiges Vertrags- und Organisationsmodell sichergestellt werden, das es ermöglicht, ab Sommer 2026 weitere interessierte Länder aufzunehmen. Der neue Umsetzungsansatz soll noch im ersten Quartal 2026 mit Bayern und Hessen starten und wird voraussichtlich bis Ende 2027 laufen.
Wer als Generalunternehmer auftreten oder die Roll-in-Teams stellen soll, ist der Meldung des BMDS nicht zu entnehmen. Der Informationsdienst der Süddeutschen Zeitung, SZ Dossier, benennt für Hessen den öffentlichen IT-Dienstleister ekom21, in Bayern soll demnach BayKommun diese Rolle übernehmen.
Leistungsversprechen von Bayern und Hessen
Bei den fünf Verwaltungsleistungen, die Hessen und Bayern jeweils bereitstellen, handelt es sich nicht um neue Dienste, die erst entwickelt werden müssen, sondern um bereits vorhandene Online-Dienste. An diese sollen bis Jahresende landesweit alle kommunalen Behörden angeschlossen sein. Den Anfang machen jeweils sechs Pilotkommunen je Land. In Bayern sollen die Leistungen Online-Ummeldung, Online-Beantragung des Führerscheins, Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung, Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse umgesetzt werden. In Hessen sind es die Leistungen Online-Ummeldung, Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag), Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, Online-Unterhaltsvorschuss, Online-Anlagengenehmigung und -zulassung. Alle der ausgewählten Leistungen haben hohe Nutzungszahlen.
Blaupause für andere Länder
Der neue Umsetzungsansatz ist Ergebnis der im Herbst 2025 gestarteten Digitalisierungsoffensive von Bund, Hessen und Bayern, deren Ergebnis eine Blaupause für die schnellere Flächendeckung der Digitalen Verwaltung in ganz Deutschland sein soll (wir berichteten). In jeweils sechs bayerischen und hessischen Pilotkommunen fanden Workshops statt, in denen zentrale Hürden identifiziert wurden. Im Prozess wurde auch auf Erfahrungen aus anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zurückgegriffen. Aus diesen Erkenntnissen haben Bund und Länder die neuen Maßnahmen abgeleitet.
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