Freitag, 4. September 2026

GüterslohBauanträge nur noch online

[04.09.2026] Gütersloh macht das Bauportal.NRW ab September zum alleinigen Einreichungsweg für Bauanträge. Auch die weitere Kommunikation im Genehmigungsverfahren erfolgt digital. Daneben erweitert die Stadt ihr Bürgerportal um Online-Anträge und Terminvereinbarungen des Jugendamts.
Mann und Frau halten der Kamera ein Laptop entgegen, darauf Formular

Bei der Bauverwaltung in Gütersloh ist Papier Geschichte.

v.l.: Der Leiter des Fachbereichs Bauordnung, Jürgen Brüggemeier und seine Stellvertreterin Olga Schumacher.

(Bildquelle: Stadt Gütersloh)

Die Stadt Gütersloh erweitert ihr Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen. Die größte Veränderung betrifft die Bauverwaltung: Ab 1. September 2026 nimmt sie Bauanträge nur noch über das Bauportal.NRW entgegen. Damit stellt die Stadt nicht lediglich einen zusätzlichen Online-Zugang bereit, sondern macht ihn zum verbindlichen Einreichungsweg. Gleichzeitig kommen im Bürgerportal mehrere Online-Dienste des Jugendamts hinzu. Wie die Stadt mitteilt, sollen sie die Bearbeitung in der Bauordnung vereinfachen und den Fachbereich Jugend und Familie von telefonischen und schriftlichen Anfragen entlasten.

Bauanträge nur noch über das Landesportal

Grundlage für die Umstellung ist die novellierte Bauordnung Nordrhein-Westfalen, die am 1. September in Kraft tritt und für Genehmigungsverfahren die digitale Antragstellung vorsieht. Bauanträge und die dazugehörigen Unterlagen können dann ausschließlich über das Bauportal.NRW eingereicht werden. Anträge auf Papier oder per E-Mail nimmt die Stadt nicht mehr an. Per E-Mail eingegangene Unterlagen werden zurückgesandt und müssen anschließend über das Portal erneut übermittelt werden. Auch die weitere Kommunikation im Genehmigungsverfahren erfolgt digital. Antragstellende können Unterlagen online übermitteln und den Bearbeitungsstand verfolgen. Nach Angaben der Stadt soll das Verfahren dadurch übersichtlicher werden und zugleich die Bearbeitung innerhalb der Verwaltung effizienter ablaufen.

Der Fachbereich Bauordnung bereitet die Digitalisierung nach eigenen Angaben seit 2023 vor. „Für Bauherrinnen und Bauherren bedeutet das vor allem: weniger Papier, weniger Wege und mehr Transparenz“, sagte Fachbereichsleiter Jürgen Brüggemeier. Die Umstellung gilt nur für neue Bauanträge. Bereits laufende Genehmigungsverfahren führt die Bauordnung nach den bisherigen Regeln fort.

Neue Online-Dienste des Jugendamts

Daneben hat die Stadt mehrere Angebote der Abteilung Kindschaftsrechtliche Vertretung in ihr Bürgerportal aufgenommen. Alleinerziehende Mütter können unter bestimmten Umständen eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. Für den Antrag ist eine Anmeldung mit der Bund-ID erforderlich. Auch Termine für Beurkundungen können nun über das Portal angefragt werden, etwa bei Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen. Die Beurkundung selbst findet weiterhin persönlich im Rathaus statt. Ebenfalls online vereinbaren lassen sich Beratungsgespräche zu Unterhaltsfragen, zur Einrichtung einer Beistandschaft und zu Unterhaltsansprüchen Volljähriger gegenüber ihren Eltern. Wer sich als ehrenamtlicher oder beruflicher Vormund beim Jugendamt bewerben möchte, kann die erforderlichen Unterlagen ebenfalls über das Bürgerportal einreichen. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet darum, die neuen Online-Möglichkeiten bevorzugt zu nutzen.





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